Vergütung nach der aktuellen Fassung der Honorarordnung 202X für Architekten + Ingenieureleistungen (HOAI) unter Berücksichtigung der Rechtsprechung
Referent: Rechtsanwalt Dirk Weber, Justiziar der Architektenkammer Thüringen, Rechtsanwälte Dirk Weber & Coll., Erfurt
Veranstaltungsdaten
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neu
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Seminar
vor Ort in Ettersburg bei Weimar -
Termin
Dienstag, 19. August 2025 (KW 34)
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr -
Sachgebiet
Recht -
Kennziffer
190825 R -
Fortbildungsstunden
8 -
Anzahl Teilnehmende (min/max)
max. 24 Teilnehmer -
Anmeldeschluss
05.08.2025 -
Entgelt
Frühbucher-Entgelt (Anmeldung bis 22.07.2025) 180,00 € / 189,00 € / 207,00 € / 261,00 € Reguläres Entgelt (Anmeldung ab 23.07.2025) 200,00 € / 210,00 € / 230,00 € / 290,00 €
Über den Inhalt der Veranstaltung
Das Seminar vermittelt vertiefende Kenntnisse an die am Bau beteiligten Praktiker bei der Vorbereitung und dem Abschluss von Honorarvereinbarungen für Architekten- und Ingenieurleistungen nach der aktuelle geltenden HOAI sowie deren Abrechnung nach Abnahme.
- Rechtliche Wirkung der Vereinbarung vor und nach Inkrafttreten einer Änderung der HOAI auf den Honoraranspruch für Architekten- und Ingenieurleistungen, auch bei stufenweiser Beauftragung ;
- Honorarvereinbarung unter Berücksichtigung der werkvertraglichen Erfordernisse von Grund- und Besonderen Leistungen der Objektplanung sowie für Beratungsleistungen zur der Bauphysik, Umweltverträglichkeitsstudie, der Geotechnik sowie Ingenieurvermessung;
- Honorarrechtliche Behandlung der Bauüberwachung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke in Abgrenzung zur Bauoberleitung;
- Honoraranspruch bei Synchronisierung der Lph. 1- Grundlagenermittlung mit der sog. „Zielfindungsphase“ nach dem Bauvertragsrecht des § 650 p Abs. 2 BGB;
- Berücksichtigung der Unterschiede beim Neubau und beim Bauen im Bestand bei der Honorarvereinbarung, mit Hinweisen zu der streitträchtigen Abgrenzung von Umbau, Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung;
- Koordination und Integration der Technischen Ausrüstung in einzelnen Leistungsbildern der Objektplanung und deren Einfluss auf die übliche und angemessene Vergütung auch bei Freianlagen;
- Vergütung der Tragwerksplanung bei Vereinbarung der Objektüberwachung Lph 8 sowie der Bewertungsmerkmalen zur Bestimmung der Honorarzone und der Objektliste;
- Kostenermittlung nach DIN 276 (2018-12) und der anrechenbaren Kosten;
- Honoraranspruch für Wiederholungsleistungen bei Planungsänderungen, abschnittsweises Bauen und Erweiterungsbauten sowie für einen städtebaulichen Entwurf.
Zielgruppe:
Architekten, Ingenieure und weitere am Bau Beteiligten aller Fachrichtungen
1 = Mitglieder der IKT
2 = Mitglieder der AKT; Mitglieder anderer Architekten- oder Ingenieurkammern der BRD; Mitglieder des BVS; Mitglieder des VBI-LV Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst (nur für Tagungen)
3 = Angestellte von Mitgliedern der AKT, der IKT, des VBI-LV Thüringen oder des LVS Thüringen; ö.b.u.v. Sachverständige; Angestellte von Mitgliedsunternehmen des BIV Hessen-Thüringen oder des VbU Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst; Rechtsanwälte
4 = Gäste (Normalentgelt)
Rabatte:
Seit September 2022 gewähren wir einen Frühbucherrabatt von 10 %.
Gültig für alle Entgeltstufen, sowohl für Präsenz- als auch für Onlineveranstaltungen.
Ausgenommen sind weiterbildende Studiengänge sowie der Lehrgang Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz.
Die Entgelte werden bei rechtzeitiger Anmeldung (bis maximal 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) automatisch angepasst.