Möglichkeiten der Förderung Ihrer Fortbildung
Bildungsprämie
Mit dem seit Ende 2008 erfolgreich laufenden Programm Bildungsprämie unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) individuelle berufliche Weiterbildungsmaßnahmen. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert.
Antragsteller sind Sie. Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20 000 Euro bzw. 40 000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung nicht übersteigt.
- Definieren Sie Ihr persönliches Fortbildungsziel und wählen Sie entsprechende Seminare / Zusatzqualifikationen aus. Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen für die Prüfung Ihrer Förderfähigkeit zusammen.
- Absolvieren Sie die Prämienberatung, in der geschulte Berater Ihre individuellen Voraussetzungen prüfen, Ihr Fortbildungsziel formulieren und den Prämiengutschein ausgeben. Damit übernimmt der Bund 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro.
- Melden Sie sich zur Fortbildung an.
Weitere Informationen: www.bildungspraemie.info
Die Bauhaus Akademie ist Ihnen gern bei der Antragstellung behilflich. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Bildungsprämie: Neue Förderkonditionen
Seit dem 1. Juli 2017 gelten verbesserte Bedingungen für den Erhalt und den Einsatz eines Prämiengutscheines des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie des Europäischen Sozialfonds:
- jährliche Ausgabe von Prämiengutscheinen
- Die Altersgrenzen entfallen (gilt nun auch für Personen unter 25 Jahren sowie erwerbstätige Rentner).
- Voraussetzungen für den Erhalt eines Prämiengutscheines:
- Erwerbstätigkeit für mindestens 15 Stunden pro Woche
- zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro (gemeinsam Veranlagte: 40.000 Euro)
- Prämiengutscheine können nun in den meisten Bundesländern unabhängig von der Höhe der Veranstaltungsgebühren eingesetzt werden (Wegfall der 1.000-Euro-Grenze).
- Ausnahmen gelten für Weiterbildungen, die in Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stattfinden. Ausschlaggebend für die Förderung ist der Ort der Durchführung der Fortbildung.
- Die Höhe der Förderung beträgt weiterhin 50 % der Veranstaltungsgebühren, maximal jedoch 500 Euro.
Weitere Informationen
Informationen unter: www.bildungspraemie.de.
Die Bauhaus Akademie ist Ihnen bei der Aufstellung Ihres persönlichen Fortbildungsplanes gern behilflich.