Möglichkeiten der Förderung Ihrer Fortbildung
Bildungsprämie: Neue Förderkonditionen
Seit dem 1. Juli 2017 gelten verbesserte Bedingungen für den Erhalt und den Einsatz eines Prämiengutscheines des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie des Europäischen Sozialfonds:
- jährliche Ausgabe von Prämiengutscheinen
- Die Altersgrenzen entfallen (gilt nun auch für Personen unter 25 Jahren sowie erwerbstätige Rentner).
- Voraussetzungen für den Erhalt eines Prämiengutscheines:
- Erwerbstätigkeit für mindestens 15 Stunden pro Woche
- zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro (gemeinsam Veranlagte: 40.000 Euro)
- Prämiengutscheine können nun in den meisten Bundesländern unabhängig von der Höhe der Veranstaltungsgebühren eingesetzt werden (Wegfall der 1.000-Euro-Grenze).
- Ausnahmen gelten für Weiterbildungen, die in Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stattfinden. Ausschlaggebend für die Förderung ist der Ort der Durchführung der Fortbildung.
- Die Höhe der Förderung beträgt weiterhin 50 % der Veranstaltungsgebühren, maximal jedoch 500 Euro.
Weitere Informationen
Informationen unter: www.bildungspraemie.de.
Die Bauhaus Akademie ist Ihnen bei der Aufstellung Ihres persönlichen Fortbildungsplanes gern behilflich.