UP DATE - Ausschreibungen von Planungsleistungen - es geht auch einfach und ohne § 3(7) S. 2 VgV, aber wie?
Referent: Dipl.-Ing. (TU) Ulf Greiner Mai, Qualifizierter Vergabeberater BIngK; HOAI-Experte; Honorar- und Planungssachverständiger; Beratender Ingenieur VBI; ö. b. u. v. SV, Weimar/Halle/Feldberg
Veranstaltungsdaten
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neu
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Seminar
vor Ort in Ettersburg bei Weimar -
Termin
Donnerstag, 26. Oktober 2023 (KW 43)
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr -
Sachgebiete
Management in Planung und Ausführung
Recht -
Kennziffer
261023 R -
Fortbildungsstunden
8 -
Anzahl Teilnehmende (min/max)
max. 20 Personen -
Anmeldeschluss
12.10.2023 -
Entgelt
Frühbucher-Entgelt (Anmeldung bis 28.09.2023) 198,00 € / 207,00 € / 234,00 € / 261,00 € Reguläres Entgelt (Anmeldung ab 29.09.2023) 220,00 € / 230,00 € / 260,00 € / 290,00 €
Über den Inhalt der Veranstaltung
Mit Beschluss v. 16.06.2023 strich der Bundesrat Satz 2 aus § 3 (7) VgV. Diese Änderung der Vergabeverordnung (VgV) trifft die bisherige Praxis der Vergabe von Planungsleistungen durch öffentliche Auftraggeber (öAG) und deren Planer erheblich und gehört nicht zu deren Routinen.
Ein Preiswettbewerb „ohne HOAI“ ist längst Realität. Nunmehr unterliegen künftig bis zu 10x mehr Planungsaufträge den strengeren, formalen und zeitaufwendigeren Regeln des Oberschwellenbereichs einschließlich der europaweiten Ausschreibung.
Völlig unklar ist, wie AG und Planer diese Herausforderungen effektiv und zeitsparend schaffen sollen.
Für die Vergaberegeln und die Abgrenzung zwischen Unter- und Oberschwellenbereich maßgeblich ist der vorab geschätzte Auftragswert. Bisher mussten die Honorare der Objekt- und Fachplanungsleistungen oftmals nicht addiert und konnten getrennt betrachtet werden. Dass wird jetzt anders.
Die Auftragswertschätzung erhält eine ganz neue Bedeutung und Qualität. Auch Festpreisvergaben und Inhalte / Umfänge der jeweiligen Planungsvorbereitung einschl. Kosteneinschätzung (§ 650p BGB) sind neu zu bewerten, um Planungen im Einzelfall effektiv und kurzfristig (und damit unterschwellig) auszuschreiben. Dazu gehört auch eine vergaberechtsfeste Auswahl zielführender Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Zu allem bedarf es künftig weiterer Kenntnisse, da bspw. Leistungsvorgaben und Einschätzung der Honorare nicht (mehr) zwingend nach HOAI erfolgen muss, sondern planspezifisch. Ein "weiter so wie bisher" zur Vorbereitung, Auslobung, Vergabe und Abrechnung kann und wird es für Planungen nicht geben. Das Vergabe- und Vertragsrecht ist dazu im Umbruch, was nicht wenige Freiheitsgrade in der Gestaltung von Leistungen und deren Vergütungen eröffnet.
Um Planungen und Bauvorhaben wirklich voranzubringen und nicht bereits bei deren Auslobung steckenzubleiben, sollten Planer und AG das neue „Auslobungsspiel“ bestmöglich durchschauen. So können Nachteile vermieden werden.
Es ist Zeit eingeplant für konkrete Fragen und Probleme der TN zu aktuellen Markt- und Rechtslagen wie:
• Auslobungen / Ausschreibungen von Planungsleistungen (Geht noch unterschwellig?)
• Verhandlungsverfahren vs. offenes Verfahren – was ist die richtige Verfahrensart?
• Praxisbewährte Bewertungskriterien (Eignung, Zuschlag) und deren Bewertungen
• Was ist ein „angemessenes Honorar“? Was ist ein ungewöhnlich „niedriger Preis“?
• „Zielfindungsphase“ vor Auslobung, was beinhaltet diese und was nicht?
• Was ist ein "LV PLANUNG"? Wie könnten „Leistungsblöcke“ aussehen?
• Freiräume und deren Grenzen bei der Leistungsgestaltung und deren Beschaffung
• Hinweise zur „Prüfung“ und Bewertung vermeintlich niedriger Honorarangebote
Das Seminar ist zugeschnitten auf die besonderen Belange der öffentlichen Vergabe und deren Routinen und vermittelt Wissen anhand von Praxisfällen.
1 = Mitglieder der IKT
2 = Mitglieder der AKT; Mitglieder anderer Architekten- oder Ingenieurkammern der BRD; Mitglieder des BVS; Mitglieder des VBI-LV Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst (nur für Tagungen)
3 = Angestellte von Mitgliedern der AKT, der IKT, des VBI-LV Thüringen oder des LVS Thüringen; ö.b.u.v. Sachverständige; Angestellte von Mitgliedsunternehmen des BIV Hessen-Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst; Rechtsanwälte
4 = Gäste
Rabatte:
Ab September 2022 gewähren wir einen Frühbucherrabatt von 10 %.
Gültig für alle Entgeltstufen, sowohl für Präsenz- als auch für Onlineveranstaltungen.
Ausgenommen sind weiterbildende Studiengänge sowie der Lehrgang Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz.
Die Entgelte werden bei rechtzeitiger Anmeldung (bis maximal 4 Wochen vor Veranstaltung) automatisch angepasst.