Umgang mit unkalkulierbaren Baupreissteigerungen und Lieferverzögerungen (Hybrid-Veranstaltung: Online-Format)

Es referieren: Rechtsanwalt Dirk Weber, Justiziar der Architektenkammer Thüringen, Rechtsanwälte Dirk Weber & Coll., Erfurt; Dr. jur. Burkhard Siebert, Hauptgeschäftsführer Bauindustrieverband Hessen - Thüringen e. V., Wiesbaden/Kassel

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

  • Termin

    Montag, 30. Mai 2022 (KW 22)
    09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Kennziffer

    300522 R
  • Fortbildungsstunden

    4

Über den Inhalt der Veranstaltung

Veranstaltung in Kooperation mit dem Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e.V.

Bitte beachten Sie: Diese Veranstaltung findet sowohl vor Ort als auch online statt. Bitte melden Sie sich entweder für das Online-Format (diese Seite) oder für das Vor-Ort-Format (ausgebucht) an.

Die Auswirkungen von erheblichen Baupreissteigerungen und Lieferverzögerungen auf die Leistung des Bauunternehmers, Architekten und Ingenieurs. Das Kooperationsgebot gilt für alle am Bau Beteiligten, um einen fairen Interessenausgleich aufgrund der Materialpreiserhöhungen und Lieferengpässe wegen des Ukrainekriegs, aber auch der Corona-Pandemie, zu schaffen. Es werden Handlungsempfehlungen beim Umgang mit Preissteigerungen und Lieferengpässen vermittelt sowie Hinweise zu den rechtlichen Grundlagen gegeben.

1. Vergabegrundsätze bei Vorbereitung eines Vergabeverfahrens

  • Bei zu erwartenden Änderungen der Vergütung nach VOB/A entsprechend Regelungen in Vertragsunterlagen vorsehen;
  • Anwendung Vergabehandbücher Bund (VHB/HVB B-StB) für kommunale Auftraggeber fakultativ;
  • Stoffpreisgleitkausel aus Vergabehandbuch unter Berücksichtigung als AGB-Klausel als weitere Besondere Vertragsbedingung einbeziehen;
  • Erläuterung Erlass Bundesministerien vom 25.03.2022 mit befristeten Erleichterungen bei Anwendung Stoffpreisgleitkausel;
  • Hinweise zur Anwendung Stoffpreisgleitklausel mit Abrechnungsbeispielen.

2. Laufende Vergabeverfahren

  • Umgang mit Bieteranfragen vor Angebotsabgabe;
  • in welcher Phase können Stoffpreisgleitklauseln nachträglich einbezogen werden;
  • bei nicht öffentlichen oder gleichgestellten Auftraggebern oder Verbrauchern Abgabe von unverbindlichen oder freibleibenden Angeboten oder hinwirken auf entsprechend Vertragsklausel zur Preisanpassung.

3. Anpassungen in bestehenden Verträgen

  • rechtliche Folgen der Materialengpässe und -preissteigerungen auf bestehende Verträge;
  • Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB, bisherige Rechtsprechung,
  • Grenze einer Unzumutbarkeit bei einer unvorhersehbaren Preissteigerung;
  • nachträgliche Vereinbarung einer Stoffpreisgleitklausel bei laufendem Vertrag;

4. Weitere Auswirkungen von Preisanpassungen

  • Auswirkungen auf die Kostenermittlungen gem. DIN 276, Fortschreibung von bereits erstellten Kostenberechnungen, Mitwirkung bei Umsetzung einer Stoffpreisgleitklausel oder bei Nachtragsangeboten zu bereits abgeschlossenen Verträgen als vergütungsauslösende Besondere Leistung des Planers;
  • Behinderungsanzeige und Dokumentation bei Lieferverzögerungen und sachliche Prüfung auf Plausibilität, Verlängerung von Vertragslaufzeiten im Einzelfall vereinbaren.

Zielgruppe für diese Veranstaltung sind Architekten, Ingenieure, Bauunternehmer sowie öffentliche Auftraggeber. Ein Austausch bzw. Dialog zwischen den einzelnen Parteien ist wichtig und wünschenswert.

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