Praxisseminar Honorarvereinbarung und Abrechnung für Architekten- und Ingenieurleistungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zur HOAI

Referent: Rechtsanwalt Dirk Weber, Justiziar der Architektenkammer Thüringen, Rechtsanwälte Dirk Weber & Coll., Erfurt

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort in Ettersburg bei Weimar
  • Termin

    Mittwoch, 10. Mai 2023 (KW 19)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    100523 R
  • Fortbildungsstunden

    8
  • Anzahl Teilnehmende (min/max)

    max. 24 Teilnehmer

Über den Inhalt der Veranstaltung

Allgemeiner Teil Honorarvergütung

  • aktuelle Informationen zum Honorarrecht sowie der Rechtsprechung bei Architekten- und Ingenieurleistungen;
  • Entscheidung zur Art der Vergütung vor Einholung von Angeboten im Vergabeverfahren, Aufgabenstellung und Leistungsbeschreibung als Grundlage der Kalkulation der Bieter, Grenzen einer Honorarvereinbarung;
  • Arten der Honorarvergütung nach BGB, Vereinbarung der Honorarvergütung nach der Kostenberechnungsmethode der HOAI für Grundleistungen, Pauschalvergütung, Zeithonorar;
  • Honorarvereinbarung und Zeitpunkt der Abrechnung beim Stufenvertrag;
  • richtige Ermittlung der anrechenbaren Kosten nach Kostenberechnung, Kostenermittlung nach DIN 276 oder anderen Ermittlungsarten;
  • Zeitpunkt und richtige Ermittlung der Honorarzone;
  • Honorarvereinbarung bei Änderungsleistungen, Leistungserweiterung sowie Bauzeitüberschreitungen unter Berücksichtigung des Bauvertragsrechts.

Praxisbeispiele der Honorarberechnung für einzelne Leistungsbilder

  • Abgrenzungsfragen bei der Objektplanung von Freianlagen, Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke;
  • Bewertung der erbrachten Leistungen, Umgang mit Teilleistungstabellen, Honorarabrechnung bei Kündigung;
  • Voraussetzungen für die Abrechnung einzelner Objekte innerhalb eines Leistungsbildes oder zusammengefasste Honorarermittlung;
  • Honorarfragen beim Bauen im Bestand, Umbauzuschlag, mitverarbeitete Bausubstanz z.B. Baukonstruktion und Technische Ausrüstung;
  • Honorarvereinbarung und Abrechnung bei Besonderen Leistungen, Beratungsleistungen sowie Leistungen außerhalb der Leistungsbilder HOAI, z. B. SiGeKo, Projektsteuerung;
  • Vereinbarung zur Örtliche Bauüberwachung, Leistungsbild und Honorarvereinbarung;
  • Struktur und notwendiger Inhalt einer prüffähigen Schlussrechnung, Prüffrist, Vermeidung und Rückforderung von Überzahlungen.

Bitte folgende Unterlagen mitbringen/bereithalten:
HOAI 2021, BGB aktuelle Fassung

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