Praxisseminar Honorarvereinbarung und Abrechnung für Architekten- und Ingenieurleistungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zur HOAI
Referent: Rechtsanwalt Dirk Weber, Justiziar der Architektenkammer Thüringen, Rechtsanwälte Dirk Weber & Coll., Erfurt
Veranstaltungsdaten
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Seminar
vor Ort in Ettersburg bei Weimar -
Termin
Mittwoch, 17. März 2021 (KW 11)
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr -
Sachgebiet
Recht -
Kennziffer
170321 R -
Fortbildungsstunden
8 -
Anmeldeschluss
03.03.2021 -
Entgelt
150 / 160 / 180 / 210 Euro i
Über den Inhalt der Veranstaltung
- Definition Architekten und Ingenieurvertrag
- Grundlagen und Struktur der HOAI
- Honorarvereinbarung unter Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshof im Urteil vom 04.07.2019, AZ: C-377/17 sowie der aktuellen nationalen Rechtsprechung
- ortsübliche und auskömmliche Vergütung nach Werk- und Bauvertragsrecht des BGB;Anwendungsbereich und Begriffsdefinition
- Form und Grenzen der Honorarvereinbarung
- Leistungsbilder der HOAI
- Unterschied zwischen Grund- und Besonderen Leistungen sowie Beratungsleistungen
- Grundlagen des Honorars, Kostenberechnungsmethode und anderer Honorarmodelle, Zeit- und Pauschalhonorar
- Vereinbarung des Honorarsatzes, Anwendung der Honorartabellen
- Ermittlung der anrechenbaren Kosten, der Honorarzone und Bewertung der erbrachten Grundleistungen
- Honorarzuschläge, Nebenkosten
- Honorarvereinbarung für Besondere Leistungen und Beratungsleistungen
- Honorarangebot bei Anordnung von Mehr- und Minderleistung
- prüffähige Honorarschlussrechnung
- Einwendungen gegen den Honoraranspruch
- Besonderheiten zur Vereinbarung, Ermittlung und Abrechnung des Honorars der Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten, Stadtplaner und der Fachingenieure
Bitte folgende Unterlagen mitbringen: HOAI 2021, BGB aktuelle Fassung
1) Mitglieder der IKT (alle Fortbildungen) und Mitglieder des VBI-LV Thüringen (nur für Tagesveranstaltungen, nicht für Zusatzqualifikationen)
2) Mitglieder der AKT sowie anderer Architekten- oder Ingenieurkammern der BRD; Mitglieder des BVS; Mitglieder des VBI-LV Thüringen (für Zusatzqualifikationen)
3) Angestellte von Mitgliedern der AKT, der IKT, des VBI-LV Thüringen oder des LVS Thüringen; ö.b.u.v. Sachverständige; Angestellte von Mitgliedsunternehmen des BIV Hessen-Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst; Rechtsanwälte
4) Gäste