Honorare für Objektplanungen, Beratungsleistungenund Besondere Leistungen unter neuem Recht

Es referieren: Dipl.-Ing. (TU) Ulf Greiner Mai, Qualifizierter Vergabeberater BIngK; HOAI-Experte; Honorar- und Planungssachverständiger; Beratender Ingenieur VBI; ö. b. u. v. SV, Weimar/Halle/Feldberg; Rechtsanwalt Dr. jur. Richard Althoff, Rechtsanwälte Althoff, Kierner & Partner mbB, Erfurt

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort
  • Termin

    Mittwoch, 4. November 2009 (KW 45)
    09:30 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    041109 R
  • Fortbildungsstunden

    8

Über den Inhalt der Veranstaltung

 

Die neue HOAI 2009 gibt als Preisrecht künftig hohe Freiheitsgrade vor. Nicht nur die Abkopplung der Baukosten von den Honoraren stellt besondere Anforderungen an auszuhandelnde Verträge für alle Leistungsbilder. Dabei bilden „Gebäude“ und „Freianlagen“ regelmäßig bei Neubauten und Modernisierungen die Planungsschwerpunkte. „Anrechenbare Bausubstanz“ gibt es nicht mehr – und auch sonst sind in der HOAI 2009 die Ansätze für die Honorarabrechnung beim Planen und Bauen im Bestand neu beschrieben. Neben vielen Details sind auch das Kostenberechnungs- bzw. Kostenvereinbarungsmodell und ein Bonus Malus System grundsätzlich neu geregelt. Endlich wurde die Anwendung der DIN 276 aktualisiert. Der Workshop widmet sich auch der Vergütung von Änderungsplanungen, für die die neue HOAI ausdrücklich die Schriftform vorsieht.
 
Die „Goldenen Regeln“ sicherer Honorarverträge und Honorarabrechnungen stehen aber gerade nicht in der HOAI. Ob und inwieweit Stundensätze künftig vereinbart werden müssen und wie Beratungsleistungen und Besondere Leistungen – die in der HOAI 2009 nur im unverbindlichen Anhang beschrieben sind – abzurechnen sind, wird an konkreten Beispielen erläutert. Weil die Bestimmung der Zeithonorare aus §6 der alten HOAI weggefallen ist, kann ohne Schriftvertrag mehr Honorar verloren gehen als jemals zuvor. Der Workshop widmet sich auch den so genannten Nebenleistungen, die in der Planung alltäglich sind und auf deren Kosten der Planer meist sitzen blieb.
Die Situation des Planers verrechtlicht sich immer mehr. Diesem Fakt trägt der Workshop durch zwei erfahrene Referenten mit sachverständigen und juristischen Darstellungen besondere Rechnung.
 
Grundsatzentscheidungen des BGH zu Teilleistungen, Honorarkürzungen und Ansprüche bei Bauzeitverlängerung lassen die existenziellen rechtlichen Grundlagen für die Leistungspflichten und Honoraransprüche der Planer in einem ständigen Umbruch erscheinen. Die Praxis der HOAI 2009 bedarf – mehr denn je - des Rückgriffs auf einschlägige Rechtsprechungen.
 
Ziel des Workshops ist es, den Teilnehmern Modelle für die tägliche Praxis an die Hand zu geben, damit Fehler vermieden werden. Durch Schlechtverträge sind künftig Mehraufwendungen, hohe Haftungen und monitäre Honorareinbußen wahrscheinlicher als dies durch die formale Erhöhung der Tafelwerte um 10 Prozent den Anschein hat.
 
Für konkrete Fallbeispiele der Teilnehmer und praxisorientierte Fragen (bitte im Vorfeld an ugm_sv@hotmail.com)  ist Zeit eingeplant. Besprochen werden auch die alte HOAI und mögliche „Übergangslösungen“, um das neue Honorar zu sichern.

 

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