Honorare für Fachplanungen, Beratungsleistungen und Besondere Leistungen unter neuem Recht

Es referieren: Dipl.-Ing. (TU) Ulf Greiner Mai, Qualifizierter Vergabeberater BIngK; HOAI-Experte; Honorar- und Planungssachverständiger; Beratender Ingenieur VBI; ö. b. u. v. SV, Weimar/Halle/Feldberg; Rechtsanwalt Dr. jur. Richard Althoff, Rechtsanwälte Althoff, Kierner & Partner mbB, Erfurt

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort
  • Termin

    Mittwoch, 2. Dezember 2009 (KW 49)
    09:30 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    021209 R
  • Fortbildungsstunden

    8
  • Anzahl Teilnehmende (min/max)

    max. 24

Über den Inhalt der Veranstaltung

 

 Die neue HOAI 2009 gibt als Preisrecht künftig hohe Freiheitsgrade vor. Nicht nur die Abkopplung der Baukosten von den Honoraren stellt besondere Anforderungen an künftige Verträge für alle Leistungsbilder, auch die „Technischen Ausrüstungen“ und die „Tragwerksplanung“, deren Honorare nicht immer angemessen bewertet werden, fordern neue vertragliche Festlegungen.
 
In der HOAI 2009 sind auch hier die Ansätze für die Honorarabrechnung für Neubauten und für Planen und Bauen im Bestand neu beschrieben, wenn auch leider nicht abschließend. Die Anwendung der DIN 276 ist endlich aktualisiert.
Neben vielen Details sind auch das Kostenberechnungs- bzw. Kostenvereinbarungsmodell und ein Bonus Malus System neu geregelt. Es gelten nunmehr 8 Anlagengruppen innerhalb der „Technischen Ausrüstung“ anstatt bisher sechs.
 
Der Workshop widmet sich auch der Vergütung von Änderungsplanungen, für die die neue HOAI ausdrücklich die Schriftform vorsieht. Honoraransprüche müssen auch sonst mehr denn je schriftlich fixiert werden. Die „Goldenen Regeln“ sicherer Honorarverträge und unstreitiger Honorarabrechnungen stehen auch künftig nicht in der HOAI, sind aber mehr denn je Voraussetzung für auskömmliche Honorare. Ob und inwieweit auch die Stundensätze künftig vereinbart werden müssen und wie Beratungsleistungen und Besondere Leistungen – die in der HOAI 2009 nur im unverbindlichen Anhang beschrieben sind – abzurechnen sind, wird an konkreten Beispielen erläutert. Der Workshop widmet sich auch so genannten Nebenleistungen, die in der Planung alltäglich sind, auf deren Kosten der Planer meist sitzen blieb. 
 
Grundsatzentscheidungen des BGH zu Teilleistungen, Honorarkürzungen und Ansprüche bei Bauzeitverlängerung lassen die existenziellen rechtlichen Grundlagen für die Leistungspflichten und Honoraransprüche der Planer in einem ständigen Umbruch erscheinen. Die Praxis der HOAI 2009 bedarf – mehr denn je - des Rückgriffs auf Rechtsprechungen um Honorare zu sichern. Die Situation des Planers verrechtlicht sich immer mehr. Diesem Fakt trägt der Workshop durch zwei Referenten mit sachverständigen und juristischen Darstellungen besonders Rechnung.
 
Ziel des Workshops ist es, den Teilnehmern Modelle für die tägliche Praxis an die Hand zu geben, damit Fehler vermieden werden. Durch Schlechtverträge sind künftig Mehraufwendungen, hohe Haftungen und monitäre Honorareinbußen wahrscheinlicher als dies durch die formale Erhöhung der Tafelwerte um 10 Prozent den Anschein hat.
 
Für konkrete Fallbeispiele der Teilnehmer und praxisorientierte Fragen (bitte im Vorfeld an ugm_sv@hotmail.com)  ist Zeit eingeplant. Besprochen werden auch die alte HOAI und mögliche „Übergangslösungen“, um das neue Honorar zu sichern.

 

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