HOAI 2013. Vereinbarung und Abrechnung zum Leistungsbild Tragwerksplanung

Referent: Rechtsanwalt Dirk Weber, Justiziar der Architektenkammer Thüringen, Rechtsanwälte Dirk Weber & Coll., Erfurt

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort in Ettersburg bei Weimar
  • Termin

    Mittwoch, 5. November 2014 (KW 45)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    051114 R
  • Fortbildungsstunden

    8

Über den Inhalt der Veranstaltung

Wesentliche Aspekte aus den allgemeinen Vergütungsvorschriften

  • Honorarrechtliche Abgrenzung Grundleistungen zu Besonderen Leistungen und weiteren zusätzlichen Leistungen
  • Grundlagen des Honorars mit anrechenbaren Kosten, Honorarzone, Bewertung des Leistungsbildes
  • Zuschläge bei Bauen im Bestand
  • Hinweise zur Honorarvereinbarung
  • Berechnung Honorar in besonderen Fällen, bei Einzelleistungen und Änderung des Leistungsumfangs
  • Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung des Honorars

Besondere Vergütungsvorschriften bei der Tragwerksplanung

  • Besondere Grundlagen des Honorars mit Besprechung zur Kostenermittlung, den anrechenbaren Kosten nach Fallgruppen und anrechenbarer mitverarbeitender Bausubstanz
  • Bestimmung und Bewertung des Leistungsbildes sowie Kriterien für abweichende Bewertungen
  • Abgrenzung von Grund- und Besonderen Leistungen der Tragwerksplanung sowie zusätzlichen Leistungen bei Bauen im Bestand
  • Honorarermittlung für Grundleistungen, Kalkulation der Honorarspanne von Mindest- und Höchstsatz
  • Einstufung in die objektkonkrete Honorarzone I bis V und honorarrechtliche Wirkung der Vereinbarung zur Honorarzone
  • Ermittlung der Honorarzone nach Konstruktion oder besonderen Berechnungsmethoden
  • Bewertungsverfahren bei Zweifeln über die Einordnung der Honorarzone und Feststellung mehrerer Honorarzonen
  • Zuschlag bei Umbau und Modernisierung
  • Honorarrechtliche Ausnahmefälle bei Tragwerken von Ingenieurbauwerken mit großen Ausdehnungen

Im Seminar werden Praxisbeispiele sowie mündlich und schriftlich gestellte Fragen der Seminarteilnehmer besprochen. Der Vortrag wird durch eine PowerPoint-Präsentation ergänzt, die jedem Teilnehmer als Seminarunterlage zur Verfügung gestellt wird.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen: HOAI, BGB

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