HOAI 2009 - Verträge und aktuelle Rechtslagen für Planer

Es referieren: Dipl.-Ing. (TU) Ulf Greiner Mai, Qualifizierter Vergabeberater BIngK; HOAI-Experte; Honorar- und Planungssachverständiger; Beratender Ingenieur VBI; ö. b. u. v. SV, Weimar/Halle/Feldberg; Rechtsanwalt Dr. jur. Richard Althoff, Rechtsanwälte Althoff, Kierner & Partner mbB, Erfurt

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort
  • Termin

    Mittwoch, 3. November 2010 (KW 44)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    031110 R
  • Fortbildungsstunden

    8

Über den Inhalt der Veranstaltung

 

Die „Goldenen Regeln“ sicherer Honorarverträge und unstreitiger Honorarabrechnungen finden sich nicht in der HOAI. Im Workshop werden die wichtigsten Vertragspunkte im Einzelnen und mit vielen Beispielen aus der Praxis besprochen. Schwerpunkte sind dabei u.a. Haftungen, Vertragsstrafen, Regelungen bei Änderungen der Planungen und Fristen und Versicherungen.
 
An Fallbeispielen und aktuellen Rechtssprechungen wird dargestellt, wie genau Festlegungen zu treffen sind, um einen „HOAI-Vertrag“ so sicher wie möglich zu gestalten.
 
Fehler und Versäumnisse in der Vertragsgestaltung können künftig zu erheblichen Honorareinbußen zu Lasten der Planer führen. Ohne präzise vertragliche Vereinbarungen werden Nachträge oder Honorarverluste in der Planung und Bauleitung zum Regelfall. In welcher Höhe Beratungsleistungen und Besondere Leistungen – die in der HOAI 2009 in den vermeintlich „unverbindlichen“ Anhängen beschrieben sind – abzurechnen sind, hängt von der jeweiligen Vereinbarung ab und wird an konkreten Beispielen erläutert und geübt.
 
Die HOAI 2009 bietet dem Auftraggeber mehr Gestaltungsmöglichkeiten als dem Planer, der sich darauf einstellen und reagieren muß.
 
Im Workshop werden auch Varianten zur sicheren Vergütung mündlicher Aufträge und von Änderungsplanungen besprochen.
 
Der Workshop ist besonders für Planer (Ingenieure, Architekten und Techniker) geeignet und soll dort helfen, die „neuen“ Ansprüche der HOAI rechtssicher zu vereinbaren und Vertragsinhalte festzulegen, zu denen die HOAI schweigt.
Den unterschiedlichen Rechtspositionen von Auftraggebern und Planern wird aus Sicht eines praxiserfahrenen Gerichtsgutachters und Ingenieurs sowie eines bewährten Fachanwaltes für Bau- und Architektenrecht Rechnung getragen.
Zum Erfahrungsaustausch und für eigene Fallbeispiele der Teilnehmer ist Zeit eingeplant.

 

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