HOAI 2009 - Praxisforum für Fragen von Planern und Bauherren
Es referieren: Dipl.-Ing. (TU) Ulf Greiner Mai, Qualifizierter Vergabeberater BIngK; HOAI-Experte; Honorar- und Planungssachverständiger; Beratender Ingenieur VBI; ö. b. u. v. SV, Weimar/Halle/Feldberg; Rechtsanwalt Dr. jur. Richard Althoff, Rechtsanwälte Althoff, Kierner & Partner mbB, Erfurt
Veranstaltungsdaten
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hat bereits stattgefunden
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Seminar
vor Ort -
Termin
Montag, 13. Dezember 2010 (KW 50)
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr -
Sachgebiet
Recht -
Kennziffer
131210 R -
Fortbildungsstunden
8
Über den Inhalt der Veranstaltung
Die HOAI 2009 bietet für Auftraggeber und Planer spannende Gestaltungsmöglichkeiten. Ist der Bauherr marktdominant – sollte und muss sich der Planer darauf einstellen. Erfahrene Planer können frühzeitig sichere Grundlagen für eine auskömmliche Vergütung schaffen. Gefragt sind mehr denn je ausgewogene Risikoverteilungen für alle Parteien. Die aktuelle Vertragspraxis zeigt eine steigende Akzeptanz von „Pauschalverträgen“ und von Verträgen „wie früher“ unter Verweis auf §7(1) HOAI.
Das „Baukostenberechnungsmodell“ stößt in der Praxis an faktische Grenzen. Alternativen ergeben sich vor allem dann aus §6(2) HOAI, wenn noch keine Planungen vorliegen. Genau das ist oft der Praxisfall.
Fehler und Versäumnisse in der Vertragsgestaltung können künftig zu massiven Nachtragsforderungen zu Lasten der Auftraggeber oder zu erheblichen Honorareinbußen zu Lasten der Planer führen. Ohne präzise vertragliche Vereinbarungen werden Nachträge oder Honorarverluste in der Planung und Bauleitung zum Regelfall. Im Forum werden auch unterschiedliche Varianten für Verträge nach dem „Baukostenvereinbarungsmodell“ diskutiert und begründet, warum es „ auch wie früher geht, allerdings +10%“. Die Praxis zeigt, dass das „Baukostenberechnungsmodell“ dann eher untauglich ist, wenn sich bspw. nach dem Entwurf – so wie eigentlich bei jedem Planungsverlauf – diese auf Veranlassung des Auftraggebers ändert.
Ob und wie für viele Unklarheiten der neuen HOAI 2009 Lösungsansätze aus aktuellen obergerichtlichen Entscheidungen gefunden werden können, wird an Hand von Beispielen aus der Praxis dargestellt.
Den unterschiedlichen Rechtspositionen des Auftraggebers und des Planers wird aus Sicht eines praxiserfahrenen Gerichtsgutachters und Ingenieurs sowie eines bewährten Fachanwaltes für Bau- und Architektenrecht Rechnung getragen. Im Vordergrund des Forums steht die Besprechung eigener Fälle und Problemfelder der Teilnehmer und Beispiele aus obergerichtlichen Rechtssprechungen, die für die in der HOAI 2009 geregelten Planungen gelten und darüberhinaus.
Zum Erfahrungsaustausch und für eigene Fallbeispiele der Teilnehmer ist Zeit eingeplant.