HOAI 2009 - Grundlagen

Referent: Dipl.-Ing. (TU) Ulf Greiner Mai, Qualifizierter Vergabeberater BIngK; HOAI-Experte; Honorar- und Planungssachverständiger; Beratender Ingenieur VBI; ö. b. u. v. SV, Weimar/Halle/Feldberg

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort
  • Termin

    Montag, 22. März 2010 (KW 12)
    09:30 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    220310 R
  • Fortbildungsstunden

    8

Über den Inhalt der Veranstaltung

 

Die neue HOAI 2009 gestaltet das Preisrecht für Architekten- und Ingenieurleistungen wesentlich offener.
 
Ehemalige Grundleistungen sind zu „Leistungen“ geworden, für deren Teilleistungen die Arbeitsschritte beschrieben werden sollten, die für das jeweilige Objekt und die Aufgabenstellung erforderlich und gewünscht sind. Das wird im Regelfall allerdings nicht ausreichen, um ein Objekt fachgerecht zu planen. Besondere Leistungen werden zum Regelfall. Für Besondere Leistungen ist grundsätzlich die dafür übliche Vergütung fällig (§632 BGB). Dafür benötigt der Planer seit dem 18.08.2009 keinen schriftlichen Auftrag mehr. Die Praxis lehrt dazu aber auch: Ohne Schriftvereinbarungen sind Streitigkeiten vorprogrammiert. Egal ob als Pauschale oder Stundenhonorar – die Vergütung von Besonderen Leistungen (Anlage 2 HOAI 2009) und von Beratungsleitungen (Anlage 1 HOAI 2009) sollte auch künftig schriftlich vereinbart werden.
 
Auftraggeber und Planer haben durch die HOAI 2009 verschiedene Interessenlagen. Deshalb sind Vereinbarungen gefragt, die einerseits dem Auftraggeber einen Rahmen vorgeben und andererseits dem Planer eine angemessene Vergütung sichern. Durch die Abkopplung der Honorare von den Baukosten, die neuen Regelungen und Begriffsbestimmungen für „Objekte“, die Änderungen für Planen im Bestand und die neuen Bestimmungen für Nachträge und Leistungsänderungen im Planungsbereich erhöhen sich die vertraglichen Freiheiten und damit auch die Risiken. Kostenberechnungs- bzw. Kostenvereinbarungsmodelle bedürfen neuer Qualitäten und Ansätze. Gerade auch bei Pauschalhonoraren ist die gewünschte Leistung so konkret wie möglich zu beschreiben. Um ausgewogene Vereinbarungen erreichen zu können, ist mehr denn langjährige Praxiserfahrungen gefragt!
 
Der Workshop ist besonders für Planer (Ingenieure, Architekten und Techniker) geeignet und soll helfen, die „neuen“ Ansprüche der HOAI zu nutzen und die „verschlechternden“ Regelungen auszugleichen, um auskömmliche Honorare zu sichern.

 

Diese Seite teilen

Unsere Profile in sozialen Netzwerken