HOAI 2009 - Formverträge ade? - Vertragstraining

Es referieren: Dipl.-Ing. (TU) Ulf Greiner Mai, Qualifizierter Vergabeberater BIngK; HOAI-Experte; Honorar- und Planungssachverständiger; Beratender Ingenieur VBI; ö. b. u. v. SV, Weimar/Halle/Feldberg; Rechtsanwalt Dr. jur. Richard Althoff, Rechtsanwälte Althoff, Kierner & Partner mbB, Erfurt

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort
  • Termin

    Donnerstag, 25. März 2010 (KW 12)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    250310 R
  • Fortbildungsstunden

    8

Über den Inhalt der Veranstaltung

Die „Goldenen Regeln“ sicherer Honorarverträge und unstreitiger Honorarabrechnungen finden sich nicht in der HOAI.

Im Workshop „HOAI - Vertrag“ werden die 16 wichtigsten Vertragspunkte im Einzelnen und mit vielen Beispielen aus der Praxis besprochen. Ein Vertragspunkt beinhaltet die 10 neuen Honorargrundlagen. Weitere Vertragspunkte sind Haftungen, Vertragsstrafen (Malus), Regelungen bei Änderungen der Planungen und Fristen, Versicherungen usw.
 
Im Workshop wird an Fallbeispielen geübt genau die Festlegungen zu treffen, die den „HOAI-Vertrag“ so rechtssicher wie möglich machen. Fehler und Versäumnisse in der Vertragsgestaltung können künftig zu massiven Nachtragsforderungen zu Lasten der Auftraggeber oder zu erheblichen Honorareinbußen zu Lasten der Planer führen. Ohne präzise vertragliche Vereinbarungen werden Nachträge oder Honorarverluste in der Planung und Bauleitung zum Regelfall. In welcher Höhe Beratungsleistungen und Besondere Leistungen – die in der HOAI 2009 in den vermeintlich „unverbindlichen“ Anhängen beschrieben sind – abzurechnen sind, hängt von der jeweiligen Vereinbarung ab und wird an konkreten Beispielen erläutert und geübt.
 
Die HOAI 2009 bietet dem Auftraggeber grundsätzlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten als dem Planer, die erkannt und genutzt werden wollen. Der Planer muss sich darauf einstellen und reagieren.
 
Im Workshop werden auch Varianten zur sicheren Vergütung mündlicher Aufträge und von Änderungsplanungen besprochen. Ob und wie für viele Unklarheiten der neuen HOAI 2009 aus der bisherigen Rechtsprechung vertragliche Vereinbarungen gefunden werden können, wird an Beispielen aus der Praxis dargestellt.
 
Der Workshop ist besonders für Planer (Ingenieure, Architekten und Techniker) geeignet und soll dort helfen, die „neuen“ Ansprüche der HOAI rechtssicher zu vereinbaren und Vertragsinhalte festzulegen, zu denen die HOAI schweigt.
 
Den unterschiedlichen Rechtspositionen des öffentlichen Auftraggebers und des Planers wird aus Sicht eines erfahrenen Gerichtsgutachters und Ingenieurs sowie eines bewährten Fachanwaltes für Bau- und Architektenrecht Rechnung getragen. Für erste Erfahrungen mit der neuen HOAI 2009 und für eigene Fallbeispiele der Teilnehmer ist Zeit eingeplant.
 

 

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