Haftung des Architekten und Ingenieurs bei der Ausschreibung und Vergabe privater Baumaßnahmen

Referent: Rechtsanwalt Dirk Weber, Justiziar der Architektenkammer Thüringen, Rechtsanwälte Dirk Weber & Coll., Erfurt

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort
  • Termin

    Mittwoch, 13. Juni 2012 (KW 24)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    A-130612 R
  • Fortbildungsstunden

    8

Über den Inhalt der Veranstaltung

  • Vertragliche Grundlagen bei der Vorbereitung und Mitwirkung der Vergabe
  • Leistungsverzeichnis und Leistungsbeschreibung
  • Ausführungsplanung als Grundlage zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses
  • Notwendigkeit der Einbeziehung eines Fachplaners bei der Ausschreibung
  • Verhältnis der Ausführungsplanung zum Leistungsverzeichnisses
  • Entscheidung über die Vergabeart, Beschränkte Ausschreibung, Freihändige Vergabe
  • Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
  • Zusammenstellung und Inhalt der Verdingungsdunterlagen
  • Verhältnis von Rechtsberatung und fachbezogener Hinweis- und Beratungspflichten des Planers
  • Mitwirkungspflichten des Bauherren
  • Erstellung und Bestimmung zum Inhaltes des Bauvertrages, Formularverträge und VOB/B
  • Prüfung und Wertung der Angebote, Preisspiegel
  • Vergabeempfehlung an den Bauherren
  • Zustandekommen des Vertrages
  • Haftung bei Mängeln der Ausführungsplanung und dem Leistungsverzeichnis
  • Nachbesserungsrechte
  • Verhältnis von Planer und Bauüberwacher bei Planungs- und Ausführungsmängel
  • Schadenersatz und Sowiesokosten
  • Leistungen des Planers und Bauüberwachers bei der Prüfung der Nachtragsangebote auf zusätzliche Vergütung des Bauunternehmers

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