Grundlagen der planungsrechtlichen Zulässigkeit im Außenbereich - § 35 BauGB
Referentin: Architektin Dipl.-Ing. Katrin Fischer, Bauassessorin, Teamleiterin Bauaufsicht des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis, Fachplanerin für vorbeugenden Brandschutz
Veranstaltungsdaten
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hat bereits stattgefunden
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Seminar
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Termin
Donnerstag, 26. Februar 2026 (KW 09)
09:00 Uhr bis 12:15 Uhr -
Sachgebiet
Recht -
Kennziffer
260226 R -
Fortbildungsstunden
4
Über den Inhalt der Veranstaltung
Wie sind Bauvorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich zu beurteilen? Was ist dort zulässig? Mit diesen Fragen sind sowohl Planende also auch Behördenmitarbeiter öfter konfrontiert. Das Online-Seminar wird Sie in die Lage versetzen, grundlegend beurteilen zu können, wie die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich zu ziehen ist und welche Bauvorhaben im Außenbereich zulässig sein können. Es wird neben der Errichtung privilegierter Vorhaben im Außenbereich auch um die Erweiterung bestehender baulicher Anlagen und um die Neuerrichtung sonstiger/ nicht-privilegierter Bauvorhaben gehen. Hier enthält § 35 BauGB eine Vielzahl einschränkender Vorgaben, welche ebenfalls vorgestellt werden. Es werden Grundlagen zur Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich, das Interesse der Allgemeinheit an der Freihaltung des Außenbereichs und die Möglichkeiten der privilegierten und einzelfallabhängigen Nutzungen vermittelt.
Inhalte:
- Begriff des Außenbereichs und Abgrenzung Innen- und Außenbereich
- Zulässigkeitskriterien von privilegierten, begünstigten und sonstigen Vorhaben
- zu beachtende öffentlichen Belange
- Erfordernis der gesicherten Erschließung
- Schonung des Außenbereichs
- Rückbauverpflichtungen
Zielgruppe:
- Architekten und Ingenieure, Bauvorlageberechtigte
- Behördenvertreter von Bauaufsichten
- Bauämtern der Städte und Gemeinden