Grundlagen der planungsrechtlichen Zulässigkeit im Außenbereich - § 35 BauGB
Referentin: Architektin Dipl.-Ing. Katrin Fischer, Bauassessorin, Teamleiterin Bauaufsicht des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis, Fachplanerin für vorbeugenden Brandschutz
Veranstaltungsdaten
-
neu
-
Seminar
-
Termin
Donnerstag, 26. Februar 2026 (KW 09)
09:00 Uhr bis 12:15 Uhr -
Sachgebiet
Recht -
Kennziffer
260226 R -
Fortbildungsstunden
4 -
Anmeldeschluss
12.02.2026 -
Entgelt
Frühbucher-Entgelt (Anmeldung bis 29.01.2026) 81,00 € / 90,00 € / 103,50 € / 135,00 € Reguläres Entgelt (Anmeldung ab 30.01.2026) 90,00 € / 100,00 € / 115,00 € / 150,00 €
Über den Inhalt der Veranstaltung
Wie sind Bauvorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich zu beurteilen? Was ist dort zulässig? Mit diesen Fragen sind sowohl Planende also auch Behördenmitarbeiter öfter konfrontiert. Das Online-Seminar wird Sie in die Lage versetzen, grundlegend beurteilen zu können, wie die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich zu ziehen ist und welche Bauvorhaben im Außenbereich zulässig sein können. Es wird neben der Errichtung privilegierter Vorhaben im Außenbereich auch um die Erweiterung bestehender baulicher Anlagen und um die Neuerrichtung sonstiger/ nicht-privilegierter Bauvorhaben gehen. Hier enthält § 35 BauGB eine Vielzahl einschränkender Vorgaben, welche ebenfalls vorgestellt werden. Es werden Grundlagen zur Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich, das Interesse der Allgemeinheit an der Freihaltung des Außenbereichs und die Möglichkeiten der privilegierten und einzelfallabhängigen Nutzungen vermittelt.
Inhalte:
- Begriff des Außenbereichs und Abgrenzung Innen- und Außenbereich
- Zulässigkeitskriterien von privilegierten, begünstigten und sonstigen Vorhaben
- zu beachtende öffentlichen Belange
- Erfordernis der gesicherten Erschließung
- Schonung des Außenbereichs
- Rückbauverpflichtungen
Zielgruppe:
- Architekten und Ingenieure, Bauvorlageberechtigte
- Behördenvertreter von Bauaufsichten
- Bauämtern der Städte und Gemeinden
1 = Mitglieder der IKT
2 = Mitglieder der AKT; Mitglieder anderer Architekten- oder Ingenieurkammern der BRD; Mitglieder des BVS; Mitglieder des VBI-LV Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst (nur für Tagungen)
3 = Angestellte von Mitgliedern der AKT, der IKT, des VBI-LV Thüringen oder des LVS Thüringen; ö.b.u.v. Sachverständige; Angestellte von Mitgliedsunternehmen des BIV Hessen-Thüringen oder des VbU Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst; Rechtsanwälte
4 = Gäste (Normalentgelt)
Rabatte:
Seit September 2022 gewähren wir einen Frühbucherrabatt von 10 %.
Gültig für alle Entgeltstufen, sowohl für Präsenz- als auch für Onlineveranstaltungen.
Ausgenommen sind weiterbildende Studiengänge sowie der Lehrgang Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz.
Die Entgelte werden bei rechtzeitiger Anmeldung (bis maximal 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) automatisch angepasst.