BGB-Änderung seit 01.01.2018. Reform des Bauvertragsrechts

Referent: Rechtsanwalt Dirk Weber, Justiziar der Architektenkammer Thüringen, Rechtsanwälte Dirk Weber & Coll., Erfurt

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort in Ettersburg bei Weimar
  • Termin

    Mittwoch, 26. September 2018 (KW 39)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    260918 R
  • Fortbildungsstunden

    8

Über den Inhalt der Veranstaltung

Am 01.01.2018 ist das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz soll die in der Baupraxis seit langem geforderten Reform entsprochen werden. Es ergänzt die allgemeinen Regelungen des Werkvertragsrechtes im Bürgerlichen Gesetzbuch um spezifische Regelungen des Bauvertragsrechtes.

Bislang wurden im BGB weder der Bauvertrag, noch der Architekten- und Ingenieurvertrag sowie Besonderheiten eines Bauträgervertrages eigenständig geregelt.

Ziel der Reform ist eine Stärkung der Rechte der Bauherren sowie eine transparentere Rechtsprechung zur Ausführung von Bauvorhaben. Ebenso wurde ein neues Kapitel zum Verbraucherschutz des Werkvertragsrechtes sowie zum Architekten- und Ingenieurvertrag im BGB aufgenommen.

Das Seminar gibt einen Überblick über die Neuregelungen sowie deren praktische Umsetzung im Bauvertragsrecht.

Zum Bauvertrag:

  • Definition Bauvertrag
  • Regelung zum Anordnungsrecht des Bestellers
  • Vergütungsanpassung bei Änderungsanordnungen
  • Sicherungsleistungen Unternehmer und Besteller
  • Abnahme durch Zustandsfeststellungen und Abnahmefiktion
  • Lieferantenregress zu den Aus- und Einbaukosten

Zum Architekten- und Ingenieurvertrag:

  • Definition des Architekten- und Ingenieurvertrages
  • Zielfindungsphase mit Vergütungsanspruch und Sonderkündigungsrecht
  • Anspruch auf Teilabnahme
  • gesamtschuldnerische Haftung mit bauausführenden Unternehmen

Zum Verbraucherbauvertrag:

  • Definition Verbraucherverträge
  • Baubeschreibung
  • notwendiger Inhalt der Verträge, verbindliche Angaben zum Fertigstellungstermin
  • Widerrufsrecht des Verbrauchers
  • Höhe der Abschlagszahlungen
  • Herstellung und Anspruch auf Herausgabe von Unterlagen

Bitte folgende Unterlagen mitbringen: aktuelle Ausgabe des BGB 2018

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