Bedarfsplanung im Bauwesen. Die novellierte DIN 18205

Referent: Architekt Univ.-Prof. (em.) Dr.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Wolfdietrich Kalusche, Cottbus

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort in Ettersburg bei Weimar
  • Termin

    Freitag, 27. Januar 2017 (KW 04)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Sachgebiet

    Planung, Entwurf und Gestaltung
  • Kennziffer

    270117 P
  • Fortbildungsstunden

    8

Über den Inhalt der Veranstaltung

Wenn es beim Bauen Probleme gibt, liegt das oft an einer ungenügenden Bedarfsplanung. Das heißt, die Bauaufgabe ist ungenügend definiert, die Bedürfnisse von Bauherren und Nutzern werden nicht ausreichend ermittelt und vermittelt. Nun werden Planen und Bauen immer komplexer, die Anzahl der Beteiligten wie die der technischen Möglichkeiten steigt. Das macht es erforderlich, zu Beginn einer Planung die Bauaufgabe umfassend zu definieren.


Bedarfsplanung im Bauwesen bedeutet

  • methodische Ermittlung der Bedürfnisse von Bauherren und Nutzern;
  • zielgerichtete Aufbereitung als „Bedarf“ und
  • Umsetzung in bauliche Anforderungen.

Die DIN 18205:1996-04, Bedarfsplanung im Bauwesen, als erste deutsche Norm zu diesem Themenkomplex war lange Zeit vielen am Bau Beteiligten nicht bekannt. Dabei enthält sie alle erforderlichen Grundlagen und sehr praxisgerechte Prüflisten als Hilfe für das Aufstellen eines Bedarfsplans. Den Bedarfsplan kann man auch als das Planungs-Soll für den Architekten oder Ingenieur, vergleichbar dem Bau-Soll für die ausführende Firma, bezeichnen.
Vor vier Jahren hat der DIN Normenausschuss Bauwesen (NABau) den Arbeitsausschuss NA 005-01-03AA zur Überarbeitung der DIN 18205 einberufen. Der Entwurf der neuen Norm wurde am 16.10.2015 der Öffentlichkeit zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt. Es ist mit ihrem Inkrafttreten noch im Jahr 2016 zu rechnen.
Es werden im Seminar behandelt:

  • Grundlagen der Bedarfsplanung sowie die aktuelle(n) Fassung(en) der DIN 18205,
  • Arbeitsschritte der Bedarfsplanung und zahlreiche Beispiele,
  • Bedarfsplan mit Angaben zu Rahmenbedingungen, Grundstück, Raumprogramm, Kostenrahmen und Terminrahmen,
  • zusätzlich Wirtschaftlichkeitsrechnungen am Beispiel einer Büroimmobilie.

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