Vergütung nach der aktuellen Fassung und Rechtsprechung zur Honorarordnung 202X für Architekten + Ingenieurleistungen (HOAI)

Referent: Rechtsanwalt Dirk Weber, Justiziar der Architektenkammer Thüringen a.D., Rechtsanwälte Dirk Weber & Coll., Erfurt

Veranstaltungsdaten

  • Seminar

    vor Ort in Ettersburg bei Weimar
  • Termin

    Dienstag, 10. November 2026 (KW 46)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    101126 R
  • Fortbildungsstunden

    8

Über den Inhalt der Veranstaltung

Das Seminar vermittelt vertiefende Kenntnisse an die am Bau beteiligten Praktiker bei der Vorbereitung und dem Abschluss von Honorarvereinbarungen für Architekten- und Ingenieurleistungen nach der aktuelle geltenden HOAI sowie deren Abrechnung nach Abnahme.

Inhalte:

  • Rechtliche Wirkung der Vereinbarung vor und nach Inkrafttreten einer Änderung der HOAI auf den Honoraranspruch für Architekten- und Ingenieurleistungen, auch bei stufenweiser Beauftragung ;
  • Honorarvereinbarung unter Berücksichtigung der werkvertraglichen Erfordernisse von Grund- und Besonderen Leistungen der Objektplanung sowie für Beratungsleistungen zur der Bauphysik, Umweltverträglichkeitsstudie, der Geotechnik sowie Ingenieurvermessung;
  • Honorarrechtliche Behandlung der Bauüberwachung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke in Abgrenzung zur Bauoberleitung;
  • Honoraranspruch bei Synchronisierung der Lph. 1- Grundlagenermittlung mit der sog. „Zielfindungsphase“ nach dem Bauvertragsrecht des § 650 p Abs. 2 BGB;
  • Berücksichtigung der Unterschiede beim Neubau und beim Bauen im Bestand bei der Honorarvereinbarung, mit Hinweisen zu der streitträchtigen Abgrenzung von Umbau, Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung;
  • Koordination und Integration der Technischen Ausrüstung in einzelnen Leistungsbildern der Objektplanung und deren Einfluss auf die übliche und angemessene Vergütung auch bei Freianlagen;
  • Vergütung der Tragwerksplanung bei Vereinbarung der Objektüberwachung Lph 8 sowie der Bewertungsmerkmalen zur Bestimmung der Honorarzone und der Objektliste;
  • Kostenermittlung nach DIN 276 (2018-12) und der anrechenbaren Kosten;
  • Honoraranspruch für Wiederholungsleistungen bei Planungsänderungen, abschnittsweises Bauen und Erweiterungsbauten sowie für einen städtebaulichen Entwurf.

Zielgruppe:

  • Architekten, Ingenieure und weitere am Bau Beteiligten aller Fachrichtungen
  • Mitarbeiter Unternehmen und Besteller

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