Toleranzen für Maßabweichungen und optische Mängel – neue Ausgabe DIN 18202
Referent: Dipl.-Ing. Univ. Ralf Ertl, ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Obmann des Normenausschusses NABau "Bautoleranzen, Baupassungen" im DIN, München
Veranstaltungsdaten
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Seminar
vor Ort in Ettersburg bei Weimar -
Termin
Mittwoch, 28. April 2021 (KW 17)
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr -
Sachgebiet
Konstruktionsplanung, Technik und Ausführung -
Kennziffer
280421 K -
Fortbildungsstunden
8 -
Anzahl Teilnehmer
max. 24 Teilnehmer -
Anmeldeschluss
14.04.2021 -
Entgelt
190 / 200 / 230 / 270 Euro i
Über den Inhalt der Veranstaltung
„Passt schon“ – oder doch nicht? Abweichungen von Maßen oder von dem gewollten optischen Erscheinungsbild einer Bauteiloberfläche sind in der Bewertung mitunter strittig.
Zielsetzung des Seminars ist eine Abgrenzung zwischen Toleranzen für Maßabweichungen bei Baupassungen und Abweichungen des optischen Erscheinungsbildes. Das Seminar erläutert die Inhalte der neuen Toleranznorm DIN 18202, die Grenzen ihres Anwendungsbereiches und das Vorgehen zur Beurteilung von optischen Mängeln.
DIN 18202 Toleranzen im Hochbau – Bauwerke
- Inhalte der Neufassung DIN 18202 Ausgabe 2019
- Anforderungen an die Genauigkeit
- Messen und Prüfen von Maßen in der Bauausführung
Planen und Bauen mit Toleranzen
- Baupassungen an Schnittstellen
- Beispiele aus den Gewerken des Roh- und Ausbaus
Optische Mängel
- Vorgehen zur Beurteilung von Abweichungen des optischen Erscheinungsbildes
- Matrix: Hinzunehmende Bagatelle, Mangelbeseitigung oder Minderung
Das Seminar richtet sich an Bauschaffende, Ingenieure, Architekten und Sachverständige in den Tätigkeitsbereichen Planung, Bauüberwachung, Qualitätskontrolle bzw. Bauabnahme und gutachtliche Beurteilung von Mängeln.
1) Mitglieder der IKT (alle Fortbildungen) und Mitglieder des VBI-LV Thüringen (nur für Tagesveranstaltungen, nicht für Zusatzqualifikationen)
2) Mitglieder der AKT sowie anderer Architekten- oder Ingenieurkammern der BRD; Mitglieder des BVS; Mitglieder des VBI-LV Thüringen (für Zusatzqualifikationen)
3) Angestellte von Mitgliedern der AKT, der IKT, des VBI-LV Thüringen oder des LVS Thüringen; ö.b.u.v. Sachverständige; Angestellte von Mitgliedsunternehmen des BIV Hessen-Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst; Rechtsanwälte
4) Gäste