ThürBO 2024 – geänderte Anforderungen an bauliche Anlagen und bauaufsichtliche Verfahren

Referent: Ltd. Ministerialrat a.D. Jens Meißner, ehemaliger Leiter Referat Baurecht, Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Veranstaltungsdaten

  • neu
  • Seminar

    vor Ort in Ettersburg bei Weimar
  • Termin

    Donnerstag, 30. Januar 2025 (KW 05)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    300125 R
  • Fortbildungsstunden

    8
  • Anmeldeschluss

    16.01.2025
  • Entgelt

    Frühbucher-Entgelt (Anmeldung bis 02.01.2025) 180,00 € / 189,00 € / 216,00 € / 243,00 € Reguläres Entgelt (Anmeldung ab 03.01.2025) 200,00 € / 210,00 € / 240,00 € / 270,00 €

Über den Inhalt der Veranstaltung

Hinweis:

Da eine sehr große Nachfrage für dieses Thema besteht, gibt es für dieses Seminar 3 Termine (mit identischem Seminarinhalt).
Weitere Termine für dieses Seminar sind der 
17. Dezember 2024 sowie der 09. Januar 2025.

---

Am 19. Juli 2024 ist die neue Thüringer Bauordnung in Kraft getreten. Sie enthält eine Vielzahl geänderter Anforderungen an bauliche Anlagen und bauaufsichtliche Verfahren. Wesentlich sind Erleichterungen für bestehende Gebäude und für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Die Änderungen betreffen besonders das Abstandsflächenrecht. In größerem Umfang als bisher werden Anbauten abstandsflächenrechtlich begünstigt. Das betrifft insbesondere die Veränderung von bestehenden Gebäuden, die bisher jedenfalls dann kaum möglich war, wenn das bestehende Gebäude die Abstandsflächen nicht einhielt.

Auch bei den Brandschutzanforderungen wurden für Bestandsgebäude viele Erleichterungen aufgenommen, die sowohl den Dachausbau als auch die Umnutzung erleichtern.

Schließlich wurden die Berechnungsgrundlagen für den Stellplatzbedarf geändert, um deutlicher als bisher zu bedarfsgerechten Anforderungen zu kommen. Auch hier gibt es Erleichterungen für die Änderung von Bestandsgebäuden.

Im Verfahrensrecht wurden der Katalog der verfahrensfreien Bauvorhaben erweitert und viele Bauvorhaben wurden entweder in das Genehmigungsfreistellungs- oder das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren überführt.

Das Seminar wird die umfangreichen Änderungen vorstellen und insbesondere auf die folgenden Punkte eingehen:

  • Abstandsflächen
    - Schutzziele
    - geänderte Ermittlungsmethode
    - Erleichterungen für Vorbauten
    - Begünstigungen für Änderung von Bestandsgebäuden
  • Brandschutz
    - Bauteile
    - Rettungswege
  • Stellplätze
    - Berechnungsgrundlagen
    - Entbehrlichkeit
  • Barrierefreies Bauen
  • Verfahrensregelungen
    - Verfahrensfreiheit
    - Genehmigungsfreistellung
    - Nachbarschaftsbeteiligung
    - Abweichungen
    - Windenergieanlagen

Zielgruppe:

Architekten und Ingenieure, Bauvorlageberechtigte, Vertreter von Bauaufsichten und Bauämtern der Kommunen

Reihenfolge der Entgeltangaben:
1 = Mitglieder der IKT
2 = Mitglieder der AKT; Mitglieder anderer Architekten- oder Ingenieurkammern der BRD; Mitglieder des BVS; Mitglieder des VBI-LV Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst (nur für Tagungen)
3 = Angestellte von Mitgliedern der AKT, der IKT, des VBI-LV Thüringen oder des LVS Thüringen; ö.b.u.v. Sachverständige; Angestellte von Mitgliedsunternehmen des BIV Hessen-Thüringen oder des VbU Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst; Rechtsanwälte
4 = Gäste (Normalentgelt)
Rabatte:
Seit September 2022 gewähren wir einen Frühbucherrabatt von 10 %.
Gültig für alle Entgeltstufen, sowohl für Präsenz- als auch für Onlineveranstaltungen.
Ausgenommen sind weiterbildende Studiengänge sowie der Lehrgang Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz.
Die Entgelte werden bei rechtzeitiger Anmeldung (bis maximal 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) automatisch angepasst.

Diese Seite teilen

Unsere Profile in sozialen Netzwerken