Schnittstelle Objektplanung-Fachplanung: Wer haftet für was?
Referentin: Rechtsanwältin Elke Schmitz, Kanzlei Schmitz, Bremen
Veranstaltungsdaten
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neu überarbeitet
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Seminar
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Termin
Montag, 27. Oktober 2025 (KW 44) bis Dienstag, 28. Oktober 2025
09:00 Uhr bis 12:30 Uhr -
Sachgebiet
Recht -
Kennziffer
271025 R -
Fortbildungsstunden
8 -
Anzahl Teilnehmende (min/max)
max. 20 Teilnehmer -
Anmeldeschluss
13.10.2025 -
Entgelt
Frühbucher-Entgelt (Anmeldung bis 29.09.2025) 180,00 € / 189,00 € / 207,00 € / 261,00 € Reguläres Entgelt (Anmeldung ab 30.09.2025) 200,00 € / 210,00 € / 230,00 € / 290,00 €
Über den Inhalt der Veranstaltung
Je größer und komplexer die Projekte, desto zahlreicher sind die Schnittstellen – jene Schaltstellen im Planungsprozess, wo sich Verantwortungsbereiche und Leistungen von Planungsbeteiligten treffen und überschneiden. Damit das große Ganze gelingt, müssen Planungsbeiträge nicht nur „für sich genommen“ fachlich tauglich sein, sondern in ihrer wechselseitigen Abhängigkeit erkannt und in terminlicher, organisatorischer und vertraglicher Hinsicht gesteuert werden.
Doch wer ist hier in welchem Umfang für was verantwortlich? Was ist Gegenstand und Grenze von Koordinations- und Integrationsleistungen? Wer muss liefern – wer muss fordern? Welche Relevanz hat die HOAI für die Bestimmung von Vertragspflichten Planungsbeteiligter? Unter welchen Voraussetzungen können Objektplaner für Mängel der Fachplanung und Fachplaner für Mängel der Objektplanung gesamtschuldnerisch (mit)haften?
Das Seminar beantwortet diese und weitere Fragen. Ausgehend von den in den Leistungsbildern der HOAI beschriebenen Arbeitsschritten werden „Schnittstellen“ -Verantwortlichkeiten sowie korrelierende Vertragspflichten von Objekt- und Fachplanern im Planungsablauf aufgezeigt. Das Seminar vermittelt das wesentliche Rüstzeug für einen risikominimierten, rechtssicheren und kooperativen Umgang mit Schnittstellen in der Praxis.
Inhalte:
- Ausgangslage Baugeschehen: Entstehung von Schnittstellen(-risiken) – Akteure – Rechtsverhältnisse
- Koordinationsverantwortung des Bauherrn in Abhängigkeit von Organisations-/ Vertragsformen
- Koordinations- und Integrationsleistungen nach HOAI: Inhalt, Umfang, Grenzen
- HOAI – Schnittstelle geregelt? – Schnittstellenverantwortlichkeiten im Planungsablauf
- Werkvertragsrecht und Inhalt der Erfolgshaftung: Wer hat welche Prüf-/ Hinweispflichten? Wer muss was liefern? Wer muss was fordern?
- Planungsbeiträge von Dritten – Prüfpflichten?
- Aufklärungs-/ Beratungs- und Hinweispflichten als Einfallstore für Schnittstellenrisiken
- (Mit)Haftung des Auftraggebers für mangelhafte Pläne
- Gesamtschuldnerische Haftungsrisiken von Objekt- und Fachplanern
- Objektüberwachung: Koordinationspflichten bei Einschaltung von Sonderfachleuten u.a.
Zielgruppe
- Architekten, Ingenieure, Projektleiter
- Bauträger, Wohnungswirtschaft
- Mitarbeiter der öffentlichen Hand
1 = Mitglieder der IKT
2 = Mitglieder der AKT; Mitglieder anderer Architekten- oder Ingenieurkammern der BRD; Mitglieder des BVS; Mitglieder des VBI-LV Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst (nur für Tagungen)
3 = Angestellte von Mitgliedern der AKT, der IKT, des VBI-LV Thüringen oder des LVS Thüringen; ö.b.u.v. Sachverständige; Angestellte von Mitgliedsunternehmen des BIV Hessen-Thüringen oder des VbU Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst; Rechtsanwälte
4 = Gäste (Normalentgelt)
Rabatte:
Seit September 2022 gewähren wir einen Frühbucherrabatt von 10 %.
Gültig für alle Entgeltstufen, sowohl für Präsenz- als auch für Onlineveranstaltungen.
Ausgenommen sind weiterbildende Studiengänge sowie der Lehrgang Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz.
Die Entgelte werden bei rechtzeitiger Anmeldung (bis maximal 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) automatisch angepasst.