Schnittstelle Objektplanung-Fachplanung: Wer haftet wofür?

Referentin: Rechtsanwältin Elke Schmitz, Kanzlei Schmitz, Bremen

Veranstaltungsdaten

  • neu überarbeitet
  • Seminar

  • Termin

    Dienstag, 7. November 2023 (KW 45) bis Mittwoch, 8. November 2023
    09:00 Uhr bis 12:15 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    071123 R
  • Fortbildungsstunden

    8
  • Anmeldeschluss

    24.10.2023
  • Entgelt

    Frühbucher-Entgelt (Anmeldung bis 10.10.2023) 162,00 € / 171,00 € / 198,00 € / 225,00 € Reguläres Entgelt (Anmeldung ab 11.10.2023) 180,00 € / 190,00 € / 220,00 € / 250,00 €

Über den Inhalt der Veranstaltung

Je größer und komplexer die Projekte, umso kostenträchtiger fällt mangelndes Schnittstellenmanagement ins Gewicht.
Termine, Kosten und Qualität stehen auf dem Spiel – und damit potenzielle Haftungsrisiken im Raum. Nicht umsonst typisiert auch die HOAI Koordinations- und Integrationspflichten als klassische Schnittstellenleistungen innerhalb der Grundleistungen.
Inhalt Umfang und Reichweite von Koordinations- und Integrationspflichten, sowie etwaiger Schnittstellenverantwortlichkeit im Rechtssinne bestimmt sich jedoch maßgeblich nach den Grundsätzen der werkvertraglichen Erfolgshaftung – mithin insbesondere nach spezifischen Planungsaufträgen und konkreten Projektbedingungen.

Ziel des Seminars ist, den Teilnehmern auf Grundlage einschlägiger Rechtsprechung Kenntnisse über die rechtliche Einordnung und Handhabung von Schnittstellenrisiken aus der Perspektive der unterschiedlichen Akteure zu vermitteln und praxistaugliche Instrumente einer auf Risikostreuung bedachten Vertragsgestaltung vorzustellen.

Inhalte
 Ausgangslage: Akteure und Leistungsvielfalt
 Anhaltspunkte HOAI - Schnittstellen geregelt?
 Werkvertragsrecht und Inhalt der Erfolgshaftung
 Pflichten und Haftung der Beteiligten
 Aufklärungs-, Beratungs- und Hinweispflichten
 „typische“ Schnittstellen im Planungsablauf und Risiko Gesamtschuld – wer haftet für was?
 Mitverantwortung des Bauherrn

Allgemeine Informationen zu unseren Online-Veranstaltungen

Reihenfolge der Entgeltangaben:
1 = Mitglieder der IKT
2 = Mitglieder der AKT; Mitglieder anderer Architekten- oder Ingenieurkammern der BRD; Mitglieder des BVS; Mitglieder des VBI-LV Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst (nur für Tagungen)
3 = Angestellte von Mitgliedern der AKT, der IKT, des VBI-LV Thüringen oder des LVS Thüringen; ö.b.u.v. Sachverständige; Angestellte von Mitgliedsunternehmen des BIV Hessen-Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst; Rechtsanwälte
4 = Gäste
Rabatte:
Ab September 2022 gewähren wir einen Frühbucherrabatt von 10 %.
Gültig für alle Entgeltstufen, sowohl für Präsenz- als auch für Onlineveranstaltungen.
Ausgenommen sind weiterbildende Studiengänge sowie der Lehrgang Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz.
Die Entgelte werden bei rechtzeitiger Anmeldung (bis maximal 4 Wochen vor Veranstaltung) automatisch angepasst.

Diese Seite teilen

Unsere Profile in sozialen Netzwerken