Pflegeheime planen, modernisieren und gestalten
Referent: Architektin Dipl.-Ing. Gudrun Kaiser, Aachen
Veranstaltungsdaten
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hat bereits stattgefunden
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Seminar
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Termin
Dienstag, 21. September 2021 (KW 38)
09:00 Uhr bis 12:15 Uhr -
Sachgebiet
Planung, Entwurf und Gestaltung -
Kennziffer
210921 P -
Fortbildungsstunden
4 -
Anzahl Teilnehmende (min/max)
maximal 30 Teilnehmer
Über den Inhalt der Veranstaltung
Die Zukunft stationärer Pflegeheime wird in Politik und Pflegelandschaft kontrovers diskutiert. Wie auch aktuelle Pandemieerfahrungen zeigen, ist das klassische zweibündige Pflegeheim mit langen Fluren, Doppelzimmern und Speisesälen ein Auslaufmodell, das weder den Ansprüchen hochaltriger und demenziell erkrankter Bewohner noch ihrer Angehörigen entspricht.
Für die Verbesserung der Qualität des zukünftigen gesellschaftlichen Zusammenlebens rücken stattdessen zunehmend ambulant betreute Wohnformen in den Focus der sozialpolitischen Zielsetzung von Bund, Ländern und Kommunen.
Was wird in diesem Kontext aus den klassischen Pflegeheimbeständen und welche architektonischen Alternativen gibt es zu den institutionellen Großstrukturen der vergangenen Jahrzehnte? Welche pflegerischen und baulichen Ziele verfolgen Bund und Länder mit dem Pflegeversicherungsgesetz und den Landesheimgesetzen? Und wie gelingt es, auch stationäre Pflegeeinrichtungen als attraktive Wohnform zu gestalten?
Diese Fragen werden im halbtägigen Seminar vor dem Hintergrund innovativer Projektbeispiele, gesetzlicher Planungsgrundlagen und aktueller Prognosen zur Pflegeheimentwicklung thematisiert und beantwortet. Mit Hausgemeinschaftskonzepten, kleinmaßstäblicher Architektur und hybriden Ergänzungsangeboten entwickeln sich die Pflegeeinrichtungen von institutionellen Gesundheitsbauten zu wohnlichen Quartiersangeboten.
Zielgruppe: Architekt:innen, Architekturstudent:innen sowie Interessent:innen aus der Altenhilfe
Inhalte:
- Demografische Rahmenbedingungen
- Pflegerische und bauliche Entwicklungstendenzen
- Herausforderung Demenz
- Planungsgrundlagen aus Landesbauordnung und Landesheimgesetz
- räumliche und gestalterische Anforderungen
- Beispiele - Neubau und Bestand