Pauschalpreisvertrag und funktionale Leistungsbeschreibung
Veranstaltungsdaten
-
hat bereits stattgefunden
-
Seminar
vor Ort -
Termin
Mittwoch, 8. Oktober 2008 (KW 41)
09:30 Uhr bis 17:00 Uhr -
Sachgebiet
Recht -
Kennziffer
BR-09-033
Über den Inhalt der Veranstaltung
Ein Pauschalpreisvertrag dem eine funktionale Leistungsbeschreibung zu Grunde liegt, kann in der Abwicklung eines Bauvorhabens schwerwiegende Probleme herbeiführen. Der Grund ist die teilweise nur rudimentäre Leistungsbeschreibung und die Frage, welche Leistung vom Pauschalpreis tatsächlich erfasst ist und ob streitige Leistungen das Leistungssoll ändern oder zusätzliche, nachträglich zu vergütende Leistungen darstellen. Ziel des Seminars ist die Darstellung des rechtssicheren Umgangs mit funktionalen Leistungsbeschreibungen im Rahmen eines Pauschalpreisvertrags. Es werden die Erscheinungsformen des Pauschalpreisvertrags und die Handhabung der funktionalen Leistungsbeschreibung anhand der neuesten Rechtsprechung dargestellt.
Seminarinhalte
1. Allgemeine Grundlagen
– Rechtliche Einordnung des Pauschalpreisvertrags
– Gesetzliche und vertragliche Grundlagen
– Bestimmung der Ausführungsart und des Umfangs der
Leistung
2. Abgeltungsumfang des Pauschalpreises
– Detail-Pauschalvertrag
– Global-Pauschalvertrag
• Geschuldete Leistung
• Einzelne Leistungselemente
• Pauschalpreisvertrag mit funktionaler Leistungs-
beschreibung
– Pauschalfestpreis
• Funktionalausschreibung
• Rechtsfolgen der Vergabe zum Pauschalpreis bei
nicht genau bestimmter Leistung
3. Abänderung des Pauschalpreises
– Preisanpassung wegen angeordneter Leistungs-
änderungen und zusätzlicher Leistungen
– Wegfall von Leistungen
– Vergütung nicht angeordneter, geänderter oder
zusätzlicher Leistungen
4. Zahlung
– Abschlagszahlungen
– Schlusszahlung
5. Kündigung des Pauschalpreisvertrags
– Leistungsabgrenzung
– Abrechnung der erbrachten Leistungen
– Reduzierter Vergütungsanspruch für die nicht erbrachten
Leistungen
– Schlussrechnung nach Kündigung
Architekten und Bauingenieure, Rechtsanwälte und
Unternehmensjuristen, Auftragnehmer und Auftraggeber.