Neues Städtebaurecht (BauGB 2004/2007)

Referent: Ltd. Ministerialrat a.D. Jens Meißner, ehemaliger Leiter Referat Baurecht, Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort
  • Termin

    Montag, 23. Juni 2008 (KW 26)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    230608 R
  • Fortbildungsstunden

    8
  • Anzahl Teilnehmende (min/max)

    mind. 18

Über den Inhalt der Veranstaltung

Seit 01.01.2004 ist bei grundsätzlich allen Bebauungsplänen eine Umweltprüfung erforderlich. Das BauGBÄndG 2007 ermöglicht in vielen Fällen Bebauungspläne ohne Umweltprüfung aufzustellen um die Bauleitplanung zugunsten der Innenentwicklung zu erleichtern und den Gemeinden vereinfachte Planungsinstrumente an die Hand zu geben.

Diese Erleichterung bietet nicht nur Chancen sondern beinhaltet auch Risiken, die sich nur durch einen Vergleich mit der „Normalregelung“ beurteilen lassen. Daher sollen auch die Vorteile einer Bauleitplanung mit Umweltprüfung dargestellt werden.

Ein wesentlicher Bestandteil der Umweltprüfung ist das so genannte Monitoring, das dabei hilft, nicht nur unerwartete Entwicklungen in einem Plangebiet zu erkennen und darauf zu reagieren sondern auch die Chance bietet, die Unsicherheiten bei zukünftigen Planverfahren zu reduzieren und dadurch schneller und / oder kostengünstiger zur Bebaubarkeit von Flächen zu kommen.
Weiterer Schwerpunkt des Seminars werden die 2007 geänderten Festsetzungsmöglichkeiten sein.

  • Umweltprüfung
  • Überwachung von Bauleitplänen („Monitoring“)
  • Bebauungspläne ohne Umweltprüfung
  • Geänderte Festsetzungsmöglichkeiten
  • Entwicklung und Erhaltung zentraler Versorgungsbereiche
  • Überblick über weitere Änderungen und aktuelle Entwicklungen

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