Neue Bauvorlagenverordnung in Kraft

Referent: Dipl.-Ing. (FH) Kurt-Peter Frank, Sachverständiger für vorbeugenden baulichen Brandschutz und Genehmigungsplanung, Erfurt

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort
  • Termin

    Montag, 13. September 2010 (KW 37)
    09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    130910 R
  • Fortbildungsstunden

    6

Über den Inhalt der Veranstaltung

Die neue Bauvorlagenverordnung tritt ab 1. August 2010 in Kraft und löst in Thüringen die bisherige Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) ab.

Sie trägt den seit 2004 geltenden Änderungen der ThürBO dadurch Rechnung, dass die Inhalte verschiedener Bauvorlagen systematisiert und teilweise reduziert werden. Wesentlich geändert und teilweise neu aufgenommen wurden Bestimmungen über bautechnische Nachweise (Standsicherheit, Brandschutz).

Eine Reihe von neuen Formblättern soll den Bauvorlagenprozess qualifizieren.

Themen

Überblick über die neue Bauvorlagenverordnung

Bauvorlagen für besondere Maßnahmen

  • Werbeanlagen
  • Abbruchmaßnahmen
  • Vorbescheid

Der Lageplan

  • Inhalte
  • Lageplan bei unklaren Grundstücksverhältnissen (der „amtliche“ Lageplan)
  • Entbehrlichkeit des Lageplans im Einzelfall

Bauzeichnungen, Baubeschreibung

Standsicherheitsnachweis

  • Kriterien für die Entbehrlichkeit eines Standsicherheitsnachweises
  • Nachweis der Standsicherheit ohne Berechnung
  • Nachweis der Standsicherheit bei Abbruchmaßnahmen

Brandschutznachweis

  • Inhalte bei Regel- und Sonderbauten
  • Angabe und Begründung on Abweichungen
  • Kompensation bei Abweichungen

Sonstige Anforderungen

  • Übereinstimmung aller Bauvorlagen und bautechnischen Nachweise
  • Baubeginnsanzeige und Prüfung der bautechnischen Nachweise
  • Anzeige der Nutzungsaufnahme
  • Aufbewahrungspflicht

Einführung von Formblättern für das bauaufsichtliche Verfahren

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