Nachträge für Bau und Planung nach VOB und BGB 2018 – jetzt alles anders?

Es referieren: Rechtsanwalt Dr. jur. Richard Althoff, Rechtsanwälte Althoff, Kierner & Partner mbB, Erfurt; Dipl.-Ing. Wolfgang Hertrampf, HERTRAMPF BauBeratungs- & SachVerständigenbüro GbR, Zwickau

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort in Ettersburg bei Weimar
  • Termin

    Freitag, 30. November 2018 (KW 48)
    10:00 Uhr bis 17:30 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    301118 R
  • Fortbildungsstunden

    8

Über den Inhalt der Veranstaltung

Die BGB-Neuregelung für Bau- und Planungsverträge ist in Kraft getreten. Ein zentraler Bestandteil ist das Nachtragsrecht. Erstmals bietet nun auch das BGB ein „Drehbuch“ an für die Durchführung und Bezahlung von geänderten und zusätzlichen Leistungen. Für Bauausführungsverträge weicht der Inhalt erheblich von den vertrauten Regelungen der VOB/B ab und geht einen ganz anderen Weg. Für Planungsverträge gibt es nun überhaupt zum ersten Mal eine gesetzliche Maßgabe. Gültigkeit haben diese BGB-Bestimmungen für neue Verträge, die ab dem 01.01.2018 geschlossen werden. Allerdings: auch ein Nachtragsauftrag ist ein „neuer Vertrag“.

Greift also die Änderung der Gesetzeslage auch in laufende Projekte ein?
Worauf müssen sich die Beteiligten – Planer, Bauleiter, Projektsteuerer, Bauherren – nun einstellen?
Wie regeln Architekten und Ingenieure Nachträge in Planung und Bauleitung mit ihren Auftraggebern?
Welche Bedeutung haben die BGB-Regeln, wenn für einen Bauvertrag die VOB/B vereinbart ist?
Worauf müssen Bauleiter und Projektsteuerer achten, um einerseits ihr eigenes Honorar zu sichern, andererseits ihren Bauherrn bei Baunachträgen richtig zu beraten?

Die beiden Referenten als praxiserfahrenes Team aus Technik und Recht erläutern präzise und verständlich die neuen Vorschriften sowie deren Folgen und geben Ihnen Handreichungen für den Berufsalltag.

Aus dem Inhalt:

  • Neue Gesetzeslage ab 01.01.2018 – für welche Aufträge gilt das?
  • Das neue Nachtragsrecht nach BGB 2018 – wie funktioniert es?
  • Erst verhandeln, dann anordnen - Vorrang von Kooperation und Einigung
  • „30 + 30 = 60 Tage“ – Achtung: akute Gefahr von Bauablaufstörungen durch das Einigungsgebot!
  • Neue Regeln für die Kalkulation von Nachtragspreisen – Abschied von der Urkalkulation?
  • Geld auch ohne Einigung zum Preis – Liquiditätssicherung für den Auftragnehmer, Risiko für den Auftraggeber?
  • Durchsetzung streitiger Nachtragsforderungen von Planern und Bauunternehmen per gerichtlichem Eilverfahren – Achtung: Kontopfändung!
  • Die Nachtragsregeln der VOB/B im Vergleich zum neuen BGB
  • Was gilt beim sog. „VOB-Vertrag“: Wann verdrängt neues BGB die VOB?
  • Neue Bedeutung „richtiger“ VOB-Vereinbarungen: kein Spielraum mehr für „VOB-Fehler“ in Vertragsformularen und LV-Vortexten

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