Lehrgang zum Erhalt der Sachkunde nach TRGS 519
Referent: Dipl.-Ing. Ulf-J. Schappmann, Sicherheitsingenieur und SiGeKo, SIMEBU Thüringen GmbH, Ingenieurgesellschaft für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Brandschutz und Umweltberatung, Weimar
Veranstaltungsdaten
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Lehrgang
vor Ort in Ettersburg bei Weimar -
Termin
Freitag, 14. Februar 2025 (KW 07)
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr (1 Präsenztage) -
Spezialthema
Asbest -
Sachgebiet
Konstruktionsplanung, Technik und Ausführung -
Kennziffer
AF 1-2025 -
Fortbildungsstunden
8 -
Anmeldeschluss
31.01.2025 -
Entgelt
320,00 € / 320,00 € / 320,00 € / 320,00 € inklusive Prüfungsgebühren
Über den Inhalt der Veranstaltung
Die Bauhaus Akademie bietet seit März 2014 in Kooperation mit der SIMEBU AKADEMIE für Sicherheit und Gesundheitsschutz behördlich anerkannte Tageslehrgänge (bundesweit gültig) zum Erhalt der Sachkunde nach TRGS 519 an.
Mit der Änderung der Gefahrstoffverordnung vom 15. 07. 2013 wurde durch den Gesetzgeber die Begrenzung der Gültigkeit von Sachkundenachweisen für Arbeiten mit asbesthaltigen Stoffen gemäß TRGS 519 eingeführt. Sachkundenachweise gelten nur noch für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrgangs (Anhang I Punkt 2.4.2 Abs. 3 Satz 3,4 GefstoffV).
Der Lehrgang ist vom Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit mit Bescheid vom 31.01.2014 anerkannt als Lehrgang zum Erhalt der Sachkunde entsprechend Anhang I Nr. 2 Punkt 2.4.2 Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643) in der aktuellen gültigen Fassung.
Termine 2025:
Freitag, 14. Februar 2025 (AF 1-2025)
Freitag, 07. November 2025 (AF 2-2025)
Sachkundenachweise, die vor dem 01.07.2010 erworben worden sind und nicht mit der Fortbildung zum Erhalt der Sachkunde verlängert wurden, haben keine Gültigkeit mehr. Ab 01.07.2010 greift die Sechsjahresfrist.
Im Jahr 2013 erworbene Nachweise sollten 2019 mit einem eintägigen Fortbildungslehrgang aufgefrischt werden, sonst ist die Sachkunde erloschen und muss neu erworben werden.
Diese Regelung gilt NICHT für Inhaber von Sachkundenachweisen für Arbeiten mit geringer Exposition der Beschäftigten nach Anlage 5 TRGS 519 der Fassungen von 1995, 2001 und 2007. Diese Sachkundenachweise für Arbeiten mit geringer Exposition der Beschäftigten verlieren zum 30. Juni 2016 ihre Gültigkeit. Eine Verlängerung der Gültigkeit durch den Besuch eines Fortbildungslehrgangs ist NICHT möglich. Inhaber eines solchen Sachkundenachweises müssen deshalb, wenn sie weiter Arbeiten mit asbesthaltigen Produkten ausführen wollen, einen Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4 (ASI Arbeiten mit Asbestzement-Produkten) oder Anlage 3 (ASI Arbeiten mit schwach gebundenen Asbestprodukten) erwerben.
1 = Mitglieder der IKT
2 = Mitglieder der AKT; Mitglieder anderer Architekten- oder Ingenieurkammern der BRD; Mitglieder des BVS; Mitglieder des VBI-LV Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst (nur für Tagungen)
3 = Angestellte von Mitgliedern der AKT, der IKT, des VBI-LV Thüringen oder des LVS Thüringen; ö.b.u.v. Sachverständige; Angestellte von Mitgliedsunternehmen des BIV Hessen-Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst; Rechtsanwälte
4 = Gäste (Normalentgelt)
Rabatte:
Seit September 2022 gewähren wir einen Frühbucherrabatt von 10 %.
Gültig für alle Entgeltstufen, sowohl für Präsenz- als auch für Onlineveranstaltungen.
Ausgenommen sind weiterbildende Studiengänge sowie der Lehrgang Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz.
Die Entgelte werden bei rechtzeitiger Anmeldung (bis maximal 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) automatisch angepasst.