Lehrgang zum Erhalt der Sachkunde nach TRGS 519
Veranstaltungsdaten
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hat bereits stattgefunden
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Lehrgang
vor Ort in Ettersburg bei Weimar -
Termin
Freitag, 30. Januar 2015 (KW 05)
08:00 Uhr bis 16:30 Uhr (1 Präsenztage) -
Sachgebiet
Konstruktionsplanung, Technik und Ausführung -
Kennziffer
AF 1-2015 -
Fortbildungsstunden
9 -
Anzahl Teilnehmende (min/max)
max. 20 Personen
Über den Inhalt der Veranstaltung
Die Bauhaus Akademie bietet seit März 2014 in Kooperation mit der SIMEBU AKADEMIE für Sicherheit und Gesundheitsschutz behördlich anerkannte Tageslehrgänge (bundesweit gültig) zum Erhalt der Sachkunde nach TRGS 519 an.
Mit der Änderung der Gefahrstoffverordnung vom 15. 07. 2013 wurde durch den Gesetzgeber die Begrenzung der Gültigkeit von Sachkundenachweisen für Arbeiten mit asbesthaltigen Stoffen gemäß TRGS 519 eingeführt. Sachkundenachweise gelten nur noch für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrgangs (Anhang I Punkt 2.4.2 Abs. 3 Satz 3,4 GefstoffV).
Der Lehrgang ist vom Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit mit Bescheid vom 31.01.2014 anerkannt als Lehrgang zum Erhalt der Sachkunde entsprechend Anhang I Nr. 2 Punkt 2.4.2 Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643) in der aktuellen gültigen Fassung.