Lehrgang zum Erhalt der Sachkunde nach TRGS 519

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Lehrgang

    vor Ort in Ettersburg bei Weimar
  • Termin

    Freitag, 30. Januar 2015 (KW 05)
    08:00 Uhr bis 16:30 Uhr (1 Präsenztage)
  • Sachgebiet

    Konstruktionsplanung, Technik und Ausführung
  • Kennziffer

    AF 1-2015
  • Fortbildungsstunden

    9
  • Anzahl Teilnehmende (min/max)

    max. 20 Personen

Über den Inhalt der Veranstaltung

Die Bauhaus Akademie bietet seit März 2014 in Kooperation mit der SIMEBU AKADEMIE für Sicherheit und Gesundheitsschutz behördlich anerkannte Tageslehrgänge (bundesweit gültig) zum Erhalt der Sachkunde nach TRGS 519 an.
Mit der Änderung der Gefahrstoffverordnung vom 15. 07. 2013 wurde durch den Gesetzgeber die Begrenzung der Gültigkeit von Sachkundenachweisen für Arbeiten mit asbesthaltigen Stoffen gemäß TRGS 519 eingeführt. Sachkundenachweise gelten nur noch für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrgangs (Anhang I Punkt 2.4.2 Abs. 3 Satz 3,4 GefstoffV).

Der Lehrgang ist vom Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit mit Bescheid vom 31.01.2014 anerkannt als Lehrgang zum Erhalt der Sachkunde entsprechend Anhang I Nr. 2 Punkt 2.4.2 Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643) in der aktuellen gültigen Fassung.

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