Kooperation am Bau. Schnittstellenrisiken bei Planung und Ausführung kennen und regeln

Referentin: Rechtsanwältin Elke Schmitz, Kanzlei Schmitz, Bremen

Veranstaltungsdaten

  • war verschoben worden
  • Seminar

  • Termin

    Donnerstag, 17. Oktober 2024 (KW 42) bis Freitag, 18. Oktober 2024
    09:00 Uhr bis 12:15 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    171024 R
  • Fortbildungsstunden

    8

Über den Inhalt der Veranstaltung

Stetig steigende technische Standards und gesetzliche Vorgaben münden in einer deutlichen Zunahme von Leistungen und Akteuren auf der Planungsebene, was wiederum zu mehr Leistungen und etwaigen weitere Akteuren auf der Ebene der Bauausführung führt. Folge ist die deutliche Zunahme von Schnittstellenrisiken und -verantwortlichkeiten bei Planung und Bauausführung.
Aus Sicht der Akteure stellt sich die Frage, welche Risiken infolge welcher – häufig durch Bauablauf und -praxis vorprogrammierter - Schnittstellen entstehen und wie diese rechtssicher gehandhabt werden können.

Ziel des Seminars ist die für den Umgang mit Schnittstellenrisiken praxisrelevanten Rechtskenntnisse zu vermitteln und Wege für deren Umsetzung im alltäglichen Projektgeschäft aufzuzeigen. Es bietet rechtliches Rüstzeug für den „Blick über den Tellerrand“ und will dazu ermutigen Schnittstellen durch zielführende Kooperation zu gestalten.

Grundlagen

  •   Organisations- und Vertragsformen am Bau im Überblick
  • ­  Aufgben und Verantwortlichkeit des Auftraggebers
  • ­  Vertragsarten und Planungsverantwortung

Schnittstellen auf Planungsebene

  • ­  Koordinations- und Integrationsleistungen nach HOAI 2021 – alles geregelt?
  • ­  Schnittstellen zwischen Objekt und Fachplanung – wechselseitige Prüf- und Hinweispflichten
  • ­  gesamtschuldnerische Haftungsrisiken von Objekt- und Fachplanern
  • ­  Aufklärung und Beratung – Einzelaspekte

Schnittstellen auf Ebene der Bauausführung

  • ­  Akteure und Gewerke – „typische“ Schnittstellen – gibt es das?
  • ­  Mitwirkungsobliegenheiten von Auftraggebern
  • ­  Schnittstellen und gesamtschuldnerische Haftungsrisiken Bauausführender
  • ­  Haftungsbefreiung durch Bedenkenhinweis - Wer muss welche Mängel erkennen? Was ist wann zu tun?

Schnittstelle Werkstatt- und Montageplanung

Schnittstelle Objektüberwachung – Bauausführung

Exkurs: Schnittstelle Objektüberwachung – Baubegleitende Qualitätssicherung/
     Projektsteuerung u.a.

Zielgruppe:

Architekten, Ingenieure, Sachverständige, Energieberater, Bauträger-, Projektentwicklungs-, und Wohnungsbaugesellschaften, Fach- und Führungskräfte in Bauverwaltungen

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