Klassifizierung, Bewertung und Nachbesserung von Rissen
Referent: Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Gänßmantel, ö.b.u.v. Sachverständiger (Fachgebiet Baustoffe), Energieberater Baudenkmale, Kaufbeuren
Veranstaltungsdaten
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neu überarbeitet
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Seminar
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Termin
Montag, 16. Juni 2025 (KW 25)
09:00 Uhr bis 12:15 Uhr -
Spezialthema
für Energieberater geeignet -
Sachgebiet
Konstruktionsplanung, Technik und Ausführung -
Kennziffer
E-160625 K -
Fortbildungsstunden
4 -
Anmeldeschluss
02.06.2025 -
Entgelt
Frühbucher-Entgelt (Anmeldung bis 19.05.2025) 103,50 € / 112,50 € / 126,00 € / 157,50 € Reguläres Entgelt (Anmeldung ab 20.05.2025) 115,00 € / 125,00 € / 140,00 € / 175,00 €
Über den Inhalt der Veranstaltung
(als Fortbildungsnachweis für Energieeffizienz-Experten geeignet)
Nicht selten wird man als Planer*in oder ausführendes Fachunternehmen mit der Thematik „Rissbildung“ und in diesem Zusammenhang mit einer Menge von Fragen konfrontiert, deren fachlich fundierte Beantwortung helfen kann, teure Haftungsfälle und Rechtstreitigkeiten zu vermeiden. Wer hat den Schaden zu verantworten? Handelt es sich lediglich um eine optische Fehlleistung, die hinzunehmen ist oder liegt tatsächlich ein Fehler vor, der nicht hinnehmbar ist und behoben werden muss?
Die Ursachen, die zur Bildung von Rissen in Gebäuden führen, sind sehr komplex. Eine sachgerechte Beurteilung macht die genauere Untersuchung jedes Einzelfalls erforderlich. Zum Erkennen der Rissursachen wird eine Rissklassifizierung zur Beurteilung der Verformungen, die zu den Rissen geführt haben, durchgeführt. Der didaktische Fokus des Seminars liegt auf verputzten Bauteilen; es handelt sich dabei um den „worst case“ der Rissbewertung, weil die Konstruktion des Bauteils durch die Putzschicht von außen nicht einsehbar ist. Rissproblematik und Rissklassifizierung können jedoch auf andere Bauteilaufbauten, bei denen die Konstruktion sichtbar ist, wie z.B. Sichtmauerwerk, Sichtfachwerk oder Sichtbeton, transferiert werden; eine spezielle Vertiefung im Seminar ist nicht angedacht. Das Ziel ist die Einteilung von Rissen in konstruktions-, untergrund- und materialbedingte Ursachen.
Zur methodischen Ursachenermittlung ist eine systematische Bestandsaufnahme mit Sammeln von Daten und Fakten zu den rissrelevanten Eigenschaften erforderlich. Dieser Vorgehensweise liegen Regelwerke zugrunde, die mit vorgestellt werden. Außerdem werden in einem kurzen Überblick die Kriterien zur Abgrenzung von wesentlichen und unwesentlichen Unregelmäßigkeiten durch Rissbildung und die Bewertung von Rissen hinsichtlich der Beeinträchtigung der technischen bzw. optischen Funktion erläutert.
Die Nachbesserung festgestellter Risse hängt davon ab, welche Ursachen ermittelt wurden. So lassen sich zum Beispiel konstruktionsbedingte Risse in der Regel nur durch Ertüchtigung der Konstruktion, d.h. des Tragverhaltens vom Bauwerk bzw. von den Bauteilen, instandsetzen. Darüber hinaus gibt es Verfahren wie zum Beispiel das Spiralankerverfahren, mit denen die Auswirkungen konstruktiver Einflüsse auf Rissbildung und -bewegung reduziert werden können. Für untergrund- und materialbedingte Risse gibt es die Möglichkeiten zur Nachbesserung einzelner Risse, zum Beispiel durch starren Rissverschluss, Putzentkopplung oder Umwandlung eines Risses in eine Dehnfuge. Zur flächigen Nachbesserung von Rissen ist neben einer Untergrundprüfung auch die Anwendbarkeit der verschiedenen Methoden wie zum Beispiel rissfüllende Anstriche, Armierungsspachtelung mit Gewebeeinlage oder Entkopplung mit Dämmstoffen, zu betrachten.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Themen werden im Seminar durch zahlreiche Praxisbeispiele unterstützt.
Zielgruppe:
Architekt*innen, Planer*innen, Bauingenieur*innen, Sachverständige, Bautechniker*innen, Inhaber*innen und Mitarbeiter*innen von ausführenden Fachunternehmen am Bau, Inhaber*innen und Mitarbeiter*innen von Wohnungs- und Immobilienverwaltungen, Studierende im Bauwesen
1 = Mitglieder der IKT
2 = Mitglieder der AKT; Mitglieder anderer Architekten- oder Ingenieurkammern der BRD; Mitglieder des BVS; Mitglieder des VBI-LV Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst (nur für Tagungen)
3 = Angestellte von Mitgliedern der AKT, der IKT, des VBI-LV Thüringen oder des LVS Thüringen; ö.b.u.v. Sachverständige; Angestellte von Mitgliedsunternehmen des BIV Hessen-Thüringen oder des VbU Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst; Rechtsanwälte
4 = Gäste (Normalentgelt)
Rabatte:
Seit September 2022 gewähren wir einen Frühbucherrabatt von 10 %.
Gültig für alle Entgeltstufen, sowohl für Präsenz- als auch für Onlineveranstaltungen.
Ausgenommen sind weiterbildende Studiengänge sowie der Lehrgang Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz.
Die Entgelte werden bei rechtzeitiger Anmeldung (bis maximal 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) automatisch angepasst.