Honorarberechnung beim Bauen im Bestand

Referent: Architekt Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Siemon, ö.b.u.v. Sachverständiger für Architektenleistungen und Honorare, Kassel-Vellmar/Berlin

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort
  • Termin

    Donnerstag, 9. Oktober 2008 (KW 41)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Kennziffer

    091008 R
  • Fortbildungsstunden

    8
  • Anzahl Teilnehmende (min/max)

    mind. 18

Über den Inhalt der Veranstaltung

Wer Planungsleistungen für Um- oder Erweiterungsbauten leistungsgerecht und prüffähig abrechnen will, muss sich neu orientieren und die neueste BGH-Rechtssprechung berücksichtigen. Deren Tenor: Die Kosten mitverarbeiteter Bausubstanz sind beim Honorar anrechenbar; allerdings müssen Sie in jeder Leistungsphase nachweise, wie und in welcher Form vorhandene Bausubstanz mitverarbeitet wurde.

Im Seminar erhalte sie rechtliche Hilfestellungen, Checklisten und Berechnungsbeispiele, um für jedes Objekt ein leistungsgerechtes Honorar abrechnen zu können. Dabei geht es nicht nur um § 10 Absatz 4a HOAI, sondern um alle Feinheiten der Honorarberechnung.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vertragsgestaltung: WIe definieren sie ihre Leistungspflichten im Einvernehmen mit dem Auftraggeber richtig, um die Grundlage für die Abrechnung Ihrer Leistungen zu legen und außerdem das Haftungsrisiko zu minimieren?

 

 

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