Grundlagen der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben

Referent: Dipl.-Ing. (FH) Kurt-Peter Frank, Sachverständiger für vorbeugenden baulichen Brandschutz und Genehmigungsplanung, Erfurt

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort
  • Termin

    Donnerstag, 6. Dezember 2012 (KW 49)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    A-061212 R
  • Fortbildungsstunden

    8

Über den Inhalt der Veranstaltung

Bauvorlageberechtigte Architekten und Ingenieure haben nicht selten den Eindruck, dass das öffentliche Baurecht eine Einschränkung ihrer gestalterischen Möglichkeiten bei der Erstellung der Planungsunterlagen bedeutet. Jedoch sind gerade die planungsrechtliche Zulässigkeit und die Umsetzung vorhandener Bebauungspläne von großer Bedeutung. Zu viele Bauvorhaben sind bereits an der Nichtbeachtung der planungsrechtlichen Festsetzungen gescheitert.

Die Tatsache, dass viele Baumaßnahmen entsprechend Landesrecht verfahrens- bzw. genehmigungsfrei sind oder dass nur ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren erforderlich ist, erhöht die Eigenverantwortung der Entwurfsverfasser.

Ziel des Seminars ist deshalb u. a., die Kenntnisse der planungsrechtlichen Voraussetzungen eines Bauvorhabens für Absolventen und Bauvorlageberechtigte zu vermitteln bzw. abzurunden.

  • Überblick über die Rechtsinstrumente des Städtebaus
  • Begriff des Vorhabens
  • Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
  • Der Flächennutzungsplan
  • Bauen im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB
  • Bauen im Außenbereich nach § 35 BauGB

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