Gebäudetyp-E-Gesetz - Der Standpunkt des BGH und Folgen für die Vertragspraxis
Referentin: Rechtsanwältin Elke Schmitz, Kanzlei Schmitz, Bremen
Veranstaltungsdaten
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Anmeldung noch möglich
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Seminar
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Termin
Montag, 28. April 2025 (KW 18)
09:00 Uhr bis 12:30 Uhr -
Sachgebiet
Recht -
Kennziffer
280425 R -
Fortbildungsstunden
4 -
Anzahl Teilnehmende (min/max)
maximal 30 Teilnehmer -
Anmeldeschluss
14.04.2025 (Anmeldung noch möglich) -
Entgelt
Frühbucher-Entgelt (Anmeldung bis 31.03.2025) 94,50 € / 103,50 € / 112,50 € / 144,00 € Reguläres Entgelt (Anmeldung ab 01.04.2025) 105,00 € / 115,00 € / 125,00 € / 160,00 €
Über den Inhalt der Veranstaltung
Am 06.11.2024 hat die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus“ beschlossen. Zwischenzeitlich hat der für das Baurecht zuständige siebte Senat des BGH zu diesem Entwurf Stellung bezogen und dem Gesetzgeber u.a. eine Verkennung des gesetzlichen Mangelbegriffs attestiert.
Das Seminar stellt die in jeder Hinsicht bedeutsamen Kritikpunkte des BGH dar und resümiert wesentliche Folgen für die Vertrags- und Sachverständigenpraxis.
Anhand des in jüngster Zeit viel zitierten „Steckdosen“ – Urteils (OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.02.2023 - 5 U 227/21) wird aufgezeigt wird, wie die Änderungsvorschläge und die Kritikpunkte des BGH rechtlich einzuordnen sind und welche Handlungsfolgen sich - angesichts der deutlichen Worte aus Karlsruhe - für einen rechtssicheren Umgang bei „Abweichungen vom Üblichen“ ergeben.
Inhalte
- Ausgangspunkt: (Hinter)Gründe, Motivation und Ziele des Gesetzesentwurfs
- Änderungsvorschläge im Überblick
- Der Standpunkt des BGH
- „Steckdosen“ – Urteil (OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2023 - 5 U 227/21): Grundsätze der Vertragsauslegung und die Bedeutung der aRdT für die Mangelbeurteilung
- Folgen für die Vertragspraxis
Zielgruppe:
Architekten, Ingenieure, Sachverständige, Projektleiter, Bauträger, Wohnungswirtschaft, Mitarbeiter der öffentlichen Hand
1 = Mitglieder der IKT
2 = Mitglieder der AKT; Mitglieder anderer Architekten- oder Ingenieurkammern der BRD; Mitglieder des BVS; Mitglieder des VBI-LV Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst (nur für Tagungen)
3 = Angestellte von Mitgliedern der AKT, der IKT, des VBI-LV Thüringen oder des LVS Thüringen; ö.b.u.v. Sachverständige; Angestellte von Mitgliedsunternehmen des BIV Hessen-Thüringen oder des VbU Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst; Rechtsanwälte
4 = Gäste (Normalentgelt)
Rabatte:
Seit September 2022 gewähren wir einen Frühbucherrabatt von 10 %.
Gültig für alle Entgeltstufen, sowohl für Präsenz- als auch für Onlineveranstaltungen.
Ausgenommen sind weiterbildende Studiengänge sowie der Lehrgang Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz.
Die Entgelte werden bei rechtzeitiger Anmeldung (bis maximal 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) automatisch angepasst.