Gebäudetyp E: Einfach anders? Neuregelungen und Folgen für die Vertragspraxis

Referentin: Rechtsanwältin Elke Schmitz, Kanzlei Schmitz, Bremen

Veranstaltungsdaten

  • neu
  • Seminar

  • Termin

    Montag, 28. April 2025 (KW 18)
    09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    280425 R
  • Fortbildungsstunden

    4
  • Anzahl Teilnehmende (min/max)

    maximal 30 Teilnehmer
  • Anmeldeschluss

    14.04.2025
  • Entgelt

    Frühbucher-Entgelt (Anmeldung bis 31.03.2025) 94,50 € / 103,50 € / 112,50 € / 144,00 € Reguläres Entgelt (Anmeldung ab 01.04.2025) 105,00 € / 115,00 € / 125,00 € / 160,00 €

Über den Inhalt der Veranstaltung

Am 06.11.2024 hat die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus“ beschlossen. Die Neuregelungen sollen ggf. bereits ab Frühjahr 2025 in Kraft treten. Die zahlreichen Stellungnahmen betroffener Fachkreise zeigen jedoch schon jetzt, dass noch viele Fragen offen sind.

Erklärter Zweck der anvisierten Neuregelung ist es, kostengünstiges und „innovatives“ Bauen zu befördern. Hierzu wird ein neuer „Gebäudebauvertrag für fachkundige Unternehmen“ sowie vor allem eine Regelung vorgeschlagen, die Baubeteiligten eine rechtssichere Abweichung von den „anerkannten Regeln der Technik“ erleichtern soll.

Der Vortrag stellt „alte“ sowie „neue“ Rechtslage vergleichend dar, um auf dieser Grundlage nachvollziehbar zu machen, was sich wirklich ändern könnte, wo alles beim Alten bleiben muss und vor allem, welche Handlungsoptionen und Folgen sich so oder so für eine rechtssichere Vertragspraxis ergeben.

Inhalte:

  • Ausgangspunkt: aRdT und „sicherheitstechnische“ Standards im Bauordnungsrecht
  • Bedeutung, Funktion und Begriffsverständnis von aRdT im Bauvertragsrecht – aus historischer und systemischer Sicht
  • Faktische und rechtliche Bedeutung von technischen Normen im öffentlichen und privaten Baurecht
  • Neuregelung: aRdT und „Vermutungswirkung“: „sicherheitstechnische“ Standards – „Ausstattungs-/Komfortmerkmale“ – „sonstige Standards“ – was ist gemeint? Abgrenzungskriterien?
  • Gebäudebauvertrag: wer ist „fachkundig“?
  • Kritikpunkte der Fachkreise – oder: wo liegt der eigentliche „Hase im Pfeffer“?
  • Fazit: was soll sich ändern – wo muss alles beim Alten bleiben? – vergleichende Betrachtung von aktueller Rechtslage und Neuregelungen
  • Folgen für die Vertragspraxis


Zielgruppe:

Architekten, Ingenieure, Sachverständige, Projektleiter, Bauträger, Wohnungswirtschaft, Mitarbeiter der öffentlichen Hand

Allgemeine Informationen zu unseren Online-Veranstaltungen

Reihenfolge der Entgeltangaben:
1 = Mitglieder der IKT
2 = Mitglieder der AKT; Mitglieder anderer Architekten- oder Ingenieurkammern der BRD; Mitglieder des BVS; Mitglieder des VBI-LV Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst (nur für Tagungen)
3 = Angestellte von Mitgliedern der AKT, der IKT, des VBI-LV Thüringen oder des LVS Thüringen; ö.b.u.v. Sachverständige; Angestellte von Mitgliedsunternehmen des BIV Hessen-Thüringen oder des VbU Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst; Rechtsanwälte
4 = Gäste (Normalentgelt)
Rabatte:
Seit September 2022 gewähren wir einen Frühbucherrabatt von 10 %.
Gültig für alle Entgeltstufen, sowohl für Präsenz- als auch für Onlineveranstaltungen.
Ausgenommen sind weiterbildende Studiengänge sowie der Lehrgang Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz.
Die Entgelte werden bei rechtzeitiger Anmeldung (bis maximal 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) automatisch angepasst.

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