EnEV und EEWärmeG. Risiken kennen und regeln
Referentin: Rechtsanwältin Elke Schmitz, Kanzlei Schmitz, Bremen
Veranstaltungsdaten
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hat bereits stattgefunden
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Seminar
vor Ort in Ettersburg bei Weimar -
Termin
Freitag, 25. November 2016 (KW 47)
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr -
Sachgebiet
Recht -
Kennziffer
E-251116 R -
Fortbildungsstunden
8
Über den Inhalt der Veranstaltung
(als Fortbildungsnachweis für Energieeffizienz-Experten geeignet)
Die Veranstaltung konkretisiert Haftungsrisiken bei Energieberatung und energieeffizienter Planung. Unter Einbeziehung aktueller Rechtsprechung werden praxisrelevante Aspekte aus Sicht von Architekten, Bauingenieureren, Energieberatern und Sachverständigen systematisch dargestellt.
Mit Blick auf fachtechnisch relevante Planungsbereiche (Wärmeschutz, Luftdichtheit, Lüftung) zeigt die Veranstaltung die aus dem spezifischen Leistungsspektrum der EnEV resultierenden rechtlichen Anforderungen sowie korrespondierende vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten auf.
Inhalte Öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen: EnEV und EEWärmeG
Leistungsinhalte – Honorar - Aspekte der Mängelhaftung
- „Leistungen nach EnEV“: Leistungsspektrum – rechtliche Einordnung -
- Leistungsbeschreibung
- Honorare rechtssicher verhandeln und vereinbaren
- Aspekte der Mängelhaftung
- Haftung für mangelhafte Nachweise
Haftungsrisiken bei Planung und Ausführung energieeffizienter Gebäude - Konsequenzen für die Vertragspraxis
- Technische Normen und allgemein anerkannte Regeln der Technik im Anwendungsbereich der EnEV
- Rechtliche Anforderungen bei Erstellung und Ausführung von Wärmeschutz-/ Dichtheits- und Lüftungskonzept: Konkretisierung von Haftungsrisiken anhand Rechtsprechung
- Aufklärung, Beratung, Dokumentation
- Integraler Planungsansatz: erhöhte Schnittstellenrisiken und gesamtschuldnerische Haftung
- Inhalt und Umfang von Überwachungsleistungen
Besondere rechtliche Anforderungen bei energetischer Sanierung
- Bestandsaufnahme, geschuldeter Standard bei Sanierung, WDVS – aktuelle Rechtsprechung
- Rechtliche Aspekte bei Fördermittelberatung und Beurteilung der Wirtschaftlichkeit
- Beantragung von Ausnahme und Befreiung (§§ 24, 25 EnEV)