Energieeinsparverordnung EnEV – Gebäudeenergiegesetz GEG. Aktueller Stand

Es referieren: Dipl.-Ing. Karsten Tanz, BBS Ingenieurbüro Gronau + Partner, Weimar; Dr.-Ing. Stefan Helbig, Materialforschungs- und -prüfanstalt (MFPA) an der Bauhaus-Universität Weimar

Veranstaltungsdaten

  • war verschoben worden
  • Seminar

  • Termin

    Freitag, 20. November 2020 (KW 47)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Spezialthema

    für Energieberater geeignet
  • Sachgebiet

    Konstruktionsplanung, Technik und Ausführung
  • Kennziffer

    E-201120 K
  • Fortbildungsstunden

    8
  • Anzahl Teilnehmende (min/max)

    maximal 30 Teilnehmer

Über den Inhalt der Veranstaltung

Diese Veranstaltung wird aus objektiven Gründen verlegt. Es gibt 2 Ersatztermine:

"Von dem EnEG (EnEV) und EEWärmeG zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)"

16.12.2020 als Online-Seminar 
13.01.2021
als Präsenzseminar

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(als Fortbildungsnachweis für Energieeffizienz-Experten geeignet)

2014 wurde die Energieeinsparverordnung EnEV zum letzten Mal novelliert, die letzte Verschärfung der Anforderungen ist 2016 in Kraft getreten.

Seit dem Oktober 2019 liegt der Regierungsentwurf zu einem Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor. Mit diesem Gebäudeenergiegesetz GEG werden die EnEV, das Energieeinspargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zukünftig in einem Gesetz zusammengefasst und fortgeschrieben. Das Inkrafttreten des GEG wird noch in 2020 erwartet.

Für Planer werden mit dem Inkrafttreten des GEG einige Änderungen zu beachten sein, u.a. wird für Nachweise auf die neuste Fassung von DIN V 18599:2018-09 Bezug genommen. Das Verfahren nach DIN 4108-06/DIN 4701-10 soll für ungekühlte Wohngebäude weiter bis 2023 anwendbar sein.

Der Erfüllungsnachweis für Energieeffizienz und die Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energien wird mit dem GEG vereinheitlicht, was im Detail z.B. dann zu Veränderungen führt, wenn Ersatzmaßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien vorgesehen werden. Auch wird das Referenzgebäude für Wohngebäude geringfügig verändert bzw. erweitert. Die Primärenergiefaktoren bleiben weitestgehend unverändert, Änderungen ergeben sich hier bei einigen Details.

Die Möglichkeiten zur Anrechnung von am Gebäude erzeugtem Strom werden vereinfacht. Die Möglichkeiten beim Nachweis von Wärmebrücken werden mit dem Bezug auf das neue Beiblatt DIN 4108 Bbl. 2: 2019-06 deutlich erweitert.

Eine Verschärfung der energetischen Anforderungen an neue Gebäude und bestehende Gebäude bei Sanierung wird es mit Einführung des GEG zunächst nicht geben: Als „Niedrigstenergiegebäude nach EU-Richtlinie“ wurde das EnEV-Anforderungsniveau 2016 definiert.

Weiterhin sind einige Veränderungen beim Energieausweis zu verzeichnen. In diesen müssen nun neben dem Energiekennwert für den nichterneuerbaren Primärenergiebedarf auch CO2-Emissionen ausgewiesen werden.

Der Nachweis der Anforderungen ist für Quartierlösungen zukünftig gemeinsam möglich. Die Effizienzklassen von Wohngebäuden werden (nach letztem Stand des Regierungsentwurfes nun doch!) weiter am End-Energiebedarf bzw. -verbrauch ausgerichtet sein.

  • Inhalte GEG (EnEV) nach aktueller Gesetzeslage
  • Referenzgebäudeverfahren für Wohngebäude zur Bestimmung der gesetzlichen Anforderungen bei Neubau und umfassender Sanierung
  • Nachweise nach GEG (EnEV) für neue und umfassend sanierte Wohngebäude sowie für bestehende Wohngebäude nach aktueller Gesetzeslage. Verfahren, Beispiele, Wärmebrückennachweise, Hinweise auf neue KfW-Förderung seit 2020.

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