Energieeinsparverordnung EnEV – Gebäudeenergiegesetz GEG. Aktueller Stand

Referent: Dr.-Ing. Stefan Helbig, Materialforschungs- und -prüfanstalt (MFPA) an der Bauhaus-Universität Weimar

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort in Ettersburg bei Weimar
  • Termin

    Dienstag, 5. Februar 2019 (KW 06)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Sachgebiet

    Konstruktionsplanung, Technik und Ausführung
  • Kennziffer

    E-050219 K
  • Fortbildungsstunden

    8
  • Anzahl Teilnehmende (min/max)

    maximal 24 Teilnehmer

Über den Inhalt der Veranstaltung

(als Fortbildungsnachweis für Energieeffizienz-Experten geeignet)

2014 wurde die Energieeinsparverordnung EnEV zum letzen Mal novelliert. Dabei sind die Anforderungen an neu zu errichtende Gebäude weiterhin verschärft worden, eine weitere Stufe der Verschärfung der Anforderungen ist 2016 in Kraft getreten. Die EnEV war in der Vergangenheit bereits mehrmals wesentlich verändert worden. Energieausweise sind für alle Gebäude - auch für bestehende Gebäude bei Verkauf und Neuvermietung erforderlich.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz GEG sollen zukünftig die EnEV, das Energieeinspargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in einem Regelwerk zusammengefasst und auch als ein Gesetz fortgeschrieben werden.
Die Bundesregierung wird sich nach der Sommerpause 2018 wieder mit dem Gesetzgebungsverfahren beschäftigen. Dabei ist Eile geboten, denn bereits 2019 muss ein neuer „Niedrigst-Energiestandard“ für öffentliche neue Gebäude eingeführt werden. Das fordert die EU-Gebäuderichtlinie aus 2010.
Ein Inkrafttreten des GEG wird deshalb für 2019 erwartet.

Für Planer werden mit dem Inkrafttreten des GEG wesentliche Änderungen wirksam: U.a soll die neue DIN V 18599 und ein neues Wärmebrückenbeiblatt DIN 4108 Bbl.2 in Bezug genommen werden.

  • Inhalte EnEV/GEG je nach aktueller Gesetzeslage
  • Referenzgebäudeverfahren für Wohngebäude zur Bestimmung der gesetzlichen Anforderungen bei Neubau und umfassender Sanierung
  • Nachweise nach EnEV/GEG für neue und umfassend sanierte Wohngebäude sowie für bestehende Wohngebäude nach aktueller Gesetzeslage.Erläuterung der Verfahren und Beispiele

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