Energieeinsparverordnung 2014/2016

Referent: Dr.-Ing. Stefan Helbig, Materialforschungs- und -prüfanstalt (MFPA) an der Bauhaus-Universität Weimar

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort in Ettersburg bei Weimar
  • Termin

    Donnerstag, 27. Oktober 2016 (KW 43)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Sachgebiet

    Konstruktionsplanung, Technik und Ausführung
  • Kennziffer

    E-271016 K
  • Fortbildungsstunden

    8

Über den Inhalt der Veranstaltung

(als Fortbildungsnachweis für Energieeffizienz-Experten geeignet)

2014 wurde die Energieeinsparverordnung EnEV erneut novelliert. Dabei sind die Anforderungen an neu zu errichtende Gebäude weiterhin verschärft worden, wobei eine geplante Stufe der Verschärfung der Anforderungen 2016 in Kraft tritt.
Die EnEV ist in der Vergangenheit bereits mehrmals wesentlich verändert worden. Energieausweise sind für alle Gebäude - auch für bestehende Gebäude bei Verkauf und Neuvermietung erforderlich. Die Methodik zur Erstellung der Energieausweise blieb dabei bei neuen und umfassend sanierten Wohngebäuden zunächst unverändert - Ergänzungen waren für Bestandgebäude erforderlich.
Bereits mit der EnEV aus dem Jahre 2009 wurden die Anforderungen für neue und zu sanierende Wohngebäude angehoben sowie die Nachweismethodik für Wohngebäude geändert. So wird das Referenzgebäudeverfahren auch für Wohngebäude angewendet - zuvor war es nur für Nichtwohngebäude vorgeschrieben. Beim Rechenverfahren kann gewählt werden zwischen dem bisher überwiegend angewandten Verfahren (DIN 4108-6 + DIN 4701-10) und einem speziell zugeschnittenen Verfahren für Wohngebäude nach DIN 18599.

  • Inhalte der EnEV nach aktueller Gesetzeslage - Änderungen mit der EnEV 2009/2014 und Verschärfung in 2016
  • Referenzgebäudeverfahren für Wohngebäude zur Bestimmung der gesetzlichen Anforderungen bei Neubau und umfassender Sanierung
  • Nachweise nach EnEV für neue und umfassend sanierte Wohngebäude sowie für bestehende Wohngebäude nach DIN 4108-6 und DIN 4701-10. Erläuterung der anzuwendenden Verfahren und Beispiele
  • Ein kurzer Überblick: Nachweise nach DIN V 18599 für Nichtwohngebäude und Wohngebäude

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