Energieeinsparverordnung 2009
Referent: Dr.-Ing. Stefan Helbig, Materialforschungs- und -prüfanstalt (MFPA) an der Bauhaus-Universität Weimar
Veranstaltungsdaten
-
hat bereits stattgefunden
-
Seminar
vor Ort in Ettersburg bei Weimar -
Termin
Samstag, 10. März 2012 (KW 10)
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr -
Sachgebiet
Konstruktionsplanung, Technik und Ausführung -
Kennziffer
100312 K-NB -
Fortbildungsstunden
8
Über den Inhalt der Veranstaltung
Die Energieeinsparverordnung EnEV ist bereits mit der EnEV 2007 wesentlich verändert worden. Seither sind Energieausweise für alle Gebäude – auch für bestehende Gebäude bei Verkauf und Neuvermietung erforderlich. Die Methodik zur Erstellung der Energieausweise blieb dabei bei neuen und umfassend sanierten Wohngebäuden zunächst unverändert – Ergänzungen waren für Bestandgebäude erforderlich.
Die nochmals novellierte EnEV 2009 ist ab Oktober 2009 in Kraft getreten. Damit sind eine drastische Verschärfung der Anforderungen für neue und zu sanierende Wohngebäude sowie Änderungen bei der Nachweismethodik für Wohngebäude verbunden. So wird nun das Referenzgebäudeverfahren auch für Wohngebäude angewendet - bisher war es nur für Nichtwohngebäude vorgeschrieben. Beim Rechenverfahren kann gewählt werden zwischen dem bisher anzuwendenden Verfahren (DIN 4108-6 und DIN 4701-10) und einem speziell zugeschnittenen Verfahren für Wohngebäude nach DIN 18599.
- Inhalte der EnEV nach aktueller Gesetzeslage – Änderungen mit der EnEV 2009
- Referenzgebäudeverfahren für Wohngebäude nach EnEV 2009 zur Bestimmung der gesetzlichen Anforderungen bei Neubau und umfassender Sanierung
- Nachweise nach EnEV für neue und umfassend sanierte Wohngebäude sowie für bestehende Wohngebäude nach DIN 4108-6 und DIN 4701-10 / Erläuterung der anzuwendenden Verfahren und Beispiele
- Ein kurzer Überblick: Nachweise nach DIN V 18599 für Nichtwohngebäude und Wohngebäude
- Ausblick auf EnEV 2012