Einfluss der Barrierefreiheit auf die Immobilienbewertung

Referent: Architekt Dipl.-Ing. (FH) Lutz Engelhardt, Herausgeber „bfb Atlas barrierefrei bauen“, Inh. des Büros ENGELHARDT Barrierefreies Bauen | Immobilienbewertung, Nordhausen

Veranstaltungsdaten

  • war entfallen
  • Vortrag

  • Termin

    Dienstag, 8. März 2022 (KW 10)
    15:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Sachgebiet

    Sachverständigentätigkeit
  • Kennziffer

    080322 SV
  • Fortbildungsstunden

    2
  • Anzahl Teilnehmende (min/max)

    maximal 30 Teilnehmer

Über den Inhalt der Veranstaltung

 Die Veranstaltung richtet sich vorrangig an Fachleute in der Immobilienbewertung und zeigt konkrete Möglichkeiten auf, wie die barrierefreien Eigenschaften einer Immobilie mit in die Bestimmung des Immobilienwerts einbezogen werden können. Grundlage zur Beurteilung der Barrierefreiheit ist zunächst das „Erkennen“ der barrierefreien Merkmale. Dabei handelt es sich um eine Analyse der geometrischen Beschaffenheit und der Ausstattung der Immobilie.

Ein schrittweises Vorgehen bei der Beurteilung der baulichen Barrierefreiheit lässt Werteinflüsse nur dann in einer Immobilienbewertung zu, wenn diese sich auch auf dem Markt realisiert lassen. In der Bewertungspraxis ist daher zu prüfen, ob und wie die zur Verfügung stehenden Daten vergleichbarer Objekte den Werteinfluss „Barrierefreiheit“ bereits inkludieren oder eine gesonderte Berücksichtigung erforderlich machen. Im Rahmen einer Immobilienbewertung ist es nicht sachgerecht, anhand eines „Bau(ch)gefühls“, auf eine vertiefende Betrachtung der Barrierefreiheit einer Immobilie zu verzichten. Letztlich bedeutet dies, dass bei einer Immobilienbewertung sowohl die bauordnungsrechtliche Legitimität als auch konkrete privatrechtliche Rahmenbedingungen zu prüfen sind, um eine abschließende Beurteilung der baulichen Barrierefreiheit sicherzustellen.

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