Die zweite Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024* und der Einsatz erneuerbarer Energien
Referent: Dipl.-Ing. Architekt Stefan Horschler, Sachverständiger für die Bereiche energiesparender Wärmeschutz und klimabedingter Feuchteschutz, Büro für Bauphysik, Hannover
Veranstaltungsdaten
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neu
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Seminar
vor Ort in Ettersburg bei Weimar -
Termin
Dienstag, 2. Dezember 2025 (KW 49)
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr -
Spezialthema
für Energieberater geeignet -
Sachgebiet
Konstruktionsplanung, Technik und Ausführung -
Kennziffer
E-021225 K -
Fortbildungsstunden
8 -
Anmeldeschluss
18.11.2025 -
Entgelt
Frühbucher-Entgelt (Anmeldung bis 04.11.2025) 180,00 € / 189,00 € / 207,00 € / 261,00 € Reguläres Entgelt (Anmeldung ab 05.11.2025) 200,00 € / 210,00 € / 230,00 € / 290,00 €
Über den Inhalt der Veranstaltung
* sollte aufgrund gesetzlicher Fortschreibungen ein aktueller Stand vorliegen, wird dieser thematisiert
Mit der ersten Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz von 2023 wurden die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf um rund 25 % verschärft. Hierdurch gewannen einmal mehr die Wärme- und Kälteerzeugersysteme an Bedeutung, die mit einem möglichst hohen Anteil erneuerbarer Energien ausgestattet sind. Durch die zweite Änderungsnovelle von 2024 wurde der Einsatz erneuerbarer Energien oder die Nutzung unvermeidbarer Abwärme auf einen Pflichtanteil von 65 % erhöht.
Ausgehend von den jeweiligen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes für Neu- und Altbauten werden schwerpunktmäßig im Seminar anschaulich die „Erfülloptionen“ aus dem § 71 und die Verrechnungsmöglichkeiten bei der Kombination unterschiedlicher Systeme erläutert. Weiterhin werden Neuerungen im Gebäudeenergiegesetz gegenüber den früheren Regelungen aus dem Erneuerbaren Wärmeenergien Gesetz vorgestellt.
Inhalte:
- Übersicht der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes für zu errichtende Gebäude
- Übersicht der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes für Bestandsgebäude
- Beispielhafte Erläuterung der verschiedenen „Erfülloptionen“ des Gebäudeenergiegesetzes und rechnerischer Ansatz für Verrechnungsmöglichkeiten
- Übersicht weiterer Neuerungen und Ausblick auf Förderrandbedingungen der Bundesförderung Effizienter Gebäude
Zielgruppe:
- Architekten
- Ingenieure
- Energieberater
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Hinweis:
Diese Veranstaltung ist als Fortbildungsnachweis für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste der DENA geeignet.
1 = Mitglieder der IKT
2 = Mitglieder der AKT; Mitglieder anderer Architekten- oder Ingenieurkammern der BRD; Mitglieder des BVS; Mitglieder des VBI-LV Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst (nur für Tagungen)
3 = Angestellte von Mitgliedern der AKT, der IKT, des VBI-LV Thüringen oder des LVS Thüringen; ö.b.u.v. Sachverständige; Angestellte von Mitgliedsunternehmen des BIV Hessen-Thüringen oder des VbU Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst; Rechtsanwälte
4 = Gäste (Normalentgelt)
Rabatte:
Seit September 2022 gewähren wir einen Frühbucherrabatt von 10 %.
Gültig für alle Entgeltstufen, sowohl für Präsenz- als auch für Onlineveranstaltungen.
Ausgenommen sind weiterbildende Studiengänge sowie der Lehrgang Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz.
Die Entgelte werden bei rechtzeitiger Anmeldung (bis maximal 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) automatisch angepasst.