Die neue Ersatzbaustoffverordnung (EBV) - Grundlagen und Erfahrungen aus der Praxis und aus dem Vollzug
Referent: B. Ing. Markus Paepke Benedikter, B. Ing. Kreislaufwirtschaft, Projektingenieur und Dozent mit den Schwerpunkten Bau und Umwelt, Umwelttechnik, Altlastenerkundung und - sanierung, Baubegleitung, Deponiebau, Abfalltechnik, Bodenschutz, LMPA Lehr- und Materialprüfanstalt Sachsen-Anhalt GmbH, Osterweddingen
Veranstaltungsdaten
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neu
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Seminar
vor Ort in Ettersburg bei Weimar -
Termin
Donnerstag, 11. September 2025 (KW 37)
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr -
Sachgebiet
Recht -
Kennziffer
110925 R -
Fortbildungsstunden
8 -
Anmeldeschluss
28.08.2025 -
Entgelt
Frühbucher-Entgelt (Anmeldung bis 14.08.2025) 198,00 € / 207,00 € / 225,00 € / 279,00 € Reguläres Entgelt (Anmeldung ab 15.08.2025) 220,00 € / 230,00 € / 250,00 € / 310,00 €
Über den Inhalt der Veranstaltung
Knapp 55 % des jährlichen Gesamtabfallaufkommens gehen damit auf Bau- und Abbruchabfälle zurück. Immer knapper werdende Kapazitäten zur Verwertung, steigende und sich ändernde gesetzliche Anforderungen und insbesondere hohe Kosten für die Entsorgung stellen Planer und Bauherren wirtschaftlich, zeitlich und logistisch vor immer größer werdende Herausforderungen. Nach Befragungen des Zentralverbandes des
Deutschen Baugewerbes geben mehr als die Hälfte der befragten Mitglieder an, dass sich Entsorgungskosten häufig auf bis zu 25 % der Gesamtbaukosten belaufen.
Mineralische Bau- und Abbruchabfälle sind damit ein nicht zu vernachlässigender Kosten- und Risikofaktor in Bauvorhaben. Nicht selten kommt es zu ungeplanten erheblichen Mehrkosten, Bauzeitverzögerungen, sowie zu Rechtsunsicherheiten, die Ihr Bauvorhaben gefährden können.
Seit dem 01.08.2023 ist die ErsatzbaustoffV in Kraft. Die Verordnung regelt insbesondere den Umgang mit den vorgenannten mineralische Bau- und Abbruchabfällen.
Im Seminar richten wir den Blick auf die wichtigsten Regelungen der Verordnung mit Blick auf die Planung und Durchführung von Bauvorhaben. Wir besprechen ob, wie und in welchen Fällen die Rechtsvorschrift in Bauvorhaben überhaupt anzuwenden ist.
Anhand von Beispielen aus der Praxis zeigen wir, wie sich die Verordnung in der Planung und in der Durchführung von Bauvorhaben auswirken kann, welche Vorteile und Chancen sich ergeben, wo Fallstricke lauern und wie Risiken erkannt und minimiert werden können.
Aus den bereits durchgeführten 30 Seminaren, mit über 600 Teilnehmenden, ist ein umfangreiches Portfolio an Fragen und Antworten entstanden. Im Seminar vermitteln wir die wesentlichen theoretischen Grundlagen der Verordnung anhand von Fragestellungen aus der Praxis und setzen dabei die bisher anzuwendende LAGA M 20 in Bezug. Es entsteht so ein dynamischer Austausch innerhalb der Seminargruppe was automatisch dazu führt, dass die richtigen Schwerpunkte gesetzt werden.
Hinweis:
Der Referent gibt allen TN die Möglichkeit, vorab individuelle Fragen bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung per E-Mail einzureichen. Bitte senden Sie Ihre Fragen an: kirchner-schmidt@bauhausakademie.de
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an alle, die im Rahmen von Bauvorhaben mit dem Thema Entsorgung von mineralischen Abfällen konfrontiert werden. Insbesondere sind zu nennen:
- Planungsbüros, Architekten
- Bauherren
- Bauüberwacher
- geotechnische Büros
- fachtechnische Baubegleitung
- Behörden
1 = Mitglieder der IKT
2 = Mitglieder der AKT; Mitglieder anderer Architekten- oder Ingenieurkammern der BRD; Mitglieder des BVS; Mitglieder des VBI-LV Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst (nur für Tagungen)
3 = Angestellte von Mitgliedern der AKT, der IKT, des VBI-LV Thüringen oder des LVS Thüringen; ö.b.u.v. Sachverständige; Angestellte von Mitgliedsunternehmen des BIV Hessen-Thüringen oder des VbU Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst; Rechtsanwälte
4 = Gäste (Normalentgelt)
Rabatte:
Seit September 2022 gewähren wir einen Frühbucherrabatt von 10 %.
Gültig für alle Entgeltstufen, sowohl für Präsenz- als auch für Onlineveranstaltungen.
Ausgenommen sind weiterbildende Studiengänge sowie der Lehrgang Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz.
Die Entgelte werden bei rechtzeitiger Anmeldung (bis maximal 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) automatisch angepasst.