Die erste und zweite Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz und Neuerungen zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG)

Referent: Dipl.-Ing. Architekt Stefan Horschler, Sachverständiger für die Bereiche energiesparender Wärmeschutz und klimabedingter Feuchteschutz, Büro für Bauphysik, Hannover

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

  • Termin

    Mittwoch, 21. Februar 2024 (KW 08)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Spezialthema

    für Energieberater geeignet
  • Sachgebiet

    Konstruktionsplanung, Technik und Ausführung
  • Kennziffer

    E-210224 K
  • Fortbildungsstunden

    8

Über den Inhalt der Veranstaltung

(als Fortbildungsnachweis für Energieeffizienz-Experten geeignet)

Am 1.1.2023 ist die erste Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten; die 2. Änderungsnovelle ist für 2024 angekündigt.
Mit der ersten Änderungsnovelle wurden die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf um rund 25 % verschärft. Neben dieser Änderung wurden noch einige weiteren Anpassungen vorgenommen, wie z.B. die Rechenmodalitäten zur Berücksichtigung von PV-Strom und es erfolgten einige redaktionelle Änderungen. Ab 2024 sollen bei Einbau von Heizungen der Anteil Erneuerbarer Energien auf einen Pflichtanteil von 65 Prozent erhöht werden.
Nachdem im vergangenen Jahr die Wohnungswirtschaft massiv von der Streichung des EH 55 betroffen war, gibt es mit diesem Jahr eine Reihe von Neuerungen in der Bundesförderung für Effiziente Gebäude, insbesondere in der Altbauförderung aber auch einige wenige im Neubausektor.
Seit 2022 bestand im Neubau nur noch die Förderung eines Effizienzhauses 40 NH, ergänzt durch spezielle Anforderungen des Bundes konkretisiert in dem Anforderungsprofil „QNG plus oder QNG premium“ (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude). Seit dem 1.3.2023 wurde die Neubauförderung in die Verantwortung des BWSB übertragen. Besonderes Merkmal ist, dass nicht allein ein EH 40 NH, sondern auch ein EH 40 kombiniert werden kann mit der Überprüfung des Treibhausgases für den Lebenszyklus. Für Investoren aber insbesondere Planer ist oftmals nicht nachvollziehbar, welche Planungsanforderungen oder Förderbedingungen bestehen.
Das Seminar liefert einen Überblick über die Förderinhalte in ihrer praktischen Anwendung. Auf das Fördersegment der Nachhaltigkeit auf Basis des NaWoh-Verfahrens wird beispielhaft eingegangen.

Inhalte des Seminars:
• Neuerungen der 1. Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz
  und Ausblick auf die 2. Änderungsnovelle
• Folgen für den Einbau neuer Heizsysteme im Hinblick
  auf die Pflichtanteile Erneuerbarer Energien und Abgrenzung zwischen
  öffentlich-rechtlichen Anforderungen des GEGs und Förderungen nach BEG
• Förderinhalte für zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude
  und die KFN-Förderung
• Übersicht zu Inhalten der Nachhaltigkeitsbewertungssysteme
  und der QNG-Anforderungen
• Förderinhalte für Bestandsgebäude und Förderung von Einzelmaßnahmen im Bestandsbau

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