Die E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025 – Auswirkungen auf das Rechnungswesen und deren Prozesse

Referent: Dirk J. Lamprecht, Göttingen

Veranstaltungsdaten

  • Seminar

  • Termin

    Freitag, 24. Januar 2025 (KW 04)
    09:00 Uhr bis 12:15 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    240125 R
  • Fortbildungsstunden

    4
  • Anmeldeschluss

    10.01.2025
  • Entgelt

    Frühbucher-Entgelt (Anmeldung bis 27.12.2024) 94,50 € / 103,50 € / 121,50 € / 135,00 € Reguläres Entgelt (Anmeldung ab 28.12.2024) 105,00 € / 115,00 € / 135,00 € / 150,00 €

Über den Inhalt der Veranstaltung

Die Einführung der E-Rechnung ab 2025 beruht auf den europäischen Vorganben des sog. ViDA (Vat in the Digital Age). Darin befinden sich etliche Vorschläge, um in der EU ein einheitliches Mehrwertsteuermeldesystem zu integrieren und damit Steuerausfälle zu vermeiden. Dazu soll u.a. die E-Rechnung europaweit verpflichtend eingeführt werden, Planungsstand derzeit 01.07.2030.

Deutschland hat, wie bereits einige andere EU-Staaten, dahingehend einen eigenen Weg beschritten und über das Wachstumschancengesetz die E-Rechnung zum 01.01.2025 (verpflichtend) eingeführt. Jedoch gibt es Übergangs- und Befreiungsregelungen – aber nur für die Rechnungsstellung und -übermittlung. Daher müssen ab 2025 alle inländischen Unternehmen in der Lage sein eine E-Rechnung (im Zweifel nur ein Datensatz) im inländischen B2B- Bereich annehmen.

Für die Unternehmen ergeben aus dieser Verpflichtung auch viele Vorteile. So können Prozesse automatisiert und beschleunigt werden. Dabei sind wichtige handels- und steuerliche Anforderungen zu beachten.

Gerade kleine und mittlere Unternehmen bedeuten die Änderungen tiefgreifenden Umstellungen ihrer bisher noch weitgehend papierbasierten Prozesse. Daraus ergeben sich viele praxisrelevante Fragen, z.B. hinsichtlich der Übermittlung, Prüfung und Berichtigung von (Bau-) Rechnungen.

Schwerpunkte des Online-Seminars sind:

  • E-Rechnungsformate (u. a. ZUGFeRD, XRechnung und EDI)
  • Ausnahmen und Übergangsregelungen
  • Zulässige und unzulässige Übermittlungswege
  • Rechnungsverarbeitungsprozesse (debitorisch und kreditorisch)
  • Modularer Prozess der Digitalisierung
  • Dauerschuldverhältnisse, Dauerrechnung
  • Rechnungsprüfung, Berichtigung oder Stornierung
  • Kleinbetragsrechnungen und Überschreitung der Grenze


Zielgruppe

  • Mitarbeiter/ -innen aus dem Rechnungswesen
  • Mitarbeiter/ -innen der Rechnungsprüfung / Bauausführung
  • Führungskräfte, die für die Einführung eines E-Invoicing-Systems im Unternehmen zuständig sind

Allgemeine Informationen zu unseren Online-Veranstaltungen

Reihenfolge der Entgeltangaben:
1 = Mitglieder der IKT
2 = Mitglieder der AKT; Mitglieder anderer Architekten- oder Ingenieurkammern der BRD; Mitglieder des BVS; Mitglieder des VBI-LV Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst (nur für Tagungen)
3 = Angestellte von Mitgliedern der AKT, der IKT, des VBI-LV Thüringen oder des LVS Thüringen; ö.b.u.v. Sachverständige; Angestellte von Mitgliedsunternehmen des BIV Hessen-Thüringen oder des VbU Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst; Rechtsanwälte
4 = Gäste (Normalentgelt)
Rabatte:
Seit September 2022 gewähren wir einen Frühbucherrabatt von 10 %.
Gültig für alle Entgeltstufen, sowohl für Präsenz- als auch für Onlineveranstaltungen.
Ausgenommen sind weiterbildende Studiengänge sowie der Lehrgang Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz.
Die Entgelte werden bei rechtzeitiger Anmeldung (bis maximal 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) automatisch angepasst.

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