Der Bestandsschutz von baulichen Anlagen im öffentlichen Baurecht
Referent: Architekt Prof. Dr.-Ing. habil. Gerd Geburtig, Prüfingenieur für vorbeugenden Brandschutz, Planungsgruppe Geburtig, Weimar
Veranstaltungsdaten
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hat bereits stattgefunden
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Seminar
vor Ort -
Termin
Dienstag, 12. Mai 2009 (KW 20)
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr -
Sachgebiet
Recht -
Kennziffer
120509 R -
Fortbildungsstunden
8
Über den Inhalt der Veranstaltung
Das Bauen im Bestand gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die damit im Zusammenhang stehende Frage nach dem Bestandsschutz von baulichen Anlagen führt häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Bauherren und beteiligten Behörden.
Planende Architekten und Ingenieure auf der einen und Mitarbeiter von Verwaltungen auf der anderen Seite müssen dann unter Zuhilfenahme von Juristen die zumeist uneindeutige Sachlage erörtern, was in der Regel zu erheblichem Zeitverlust oder gar zum Untergang von Gebäuden führt.
Das Seminar regt im Zusammenspiel zwischen einem Juristen und einem Architekten an Hand von theoretischen Grundlagen und geeigneten Praxisbeispielen zur Diskussion des vielschichtigen Begriffs des „Bestandsschutzes“ an und vermittelt zugleich Lösungsansätze für den täglichen Umgang mit dem Bestandsschutz bei der Planung von Sanierungsvorhaben.
Die Seminarteilnehmer können gern Fallbeispiele aus ihrer eigenen Berufspraxis in die Diskussion einbringen.
Einführung und rechtliche Grundlagen
- Voraussetzungen und Grenzen des Bestandsschutzes
- Bestandsschutz von baulichen Anlagen
- Bestandsschutz der ausgeübten Nutzungen
- Zeitmodell des BVerwG
Bauwerksbezogene Problemstellungen des Bestandsschutzes
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
- Anpassungsverlangen
- Diskussion der Gefahrbegriffe
- Bauphysikalische Anforderungen an Bestandsgebäude versus Bestandsschutz
Aktuelle Fallbeispiele unter Beachtung der Rechtssprechung
Lösungen für die „alltägliche“ Planung
Fragestellungen der Seminarteilnehmer
Ausblick und Zusammenfassung