Das Umweltschadensgesetz: Verantwortung und Risiken auch für Architekten!

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort
  • Termin

    Dienstag, 1. Dezember 2009 (KW 49)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    011209 R
  • Fortbildungsstunden

    8

Über den Inhalt der Veranstaltung

 
Am 14.11.2007 trat das Umweltschadensgesetz (USchadG) über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden in Kraft. Es gilt rückwirkend für Umweltschäden, die durch Emissionen, Ereignisse, Vorfälle oder berufliche Tätigkeiten ab dem 30. April 2007 verursacht worden sind.
 
Dem planenden Hochbauarchitekten, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten wird hierbei eine verschuldensabhängige Haftung für eine Schädigung der Biodiversität zugesprochen. Somit haften im Falle eines Umweltschadens nicht nur Anlagenbetreiber oder ausführende Bauunternehmen, auch Planungsfehler oder ausdrücklich falsche Anweisungen auf der Baustelle sind haftungsrelevant.
Das Seminar gibt einen Überblick über das USchadG, ermittelt und bewertet die Verantwortung und Risiken für die Berufsgruppe der Hochbauarchitekten, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten. Es werden die Besonderheiten und Möglichkeiten des Versicherungsschutzes für Ansprüche aus dem USchadG aufgezeigt.
 
Das Seminar erfolgt in Zusammenarbeit mit dem bdla Thüringen und dem Naturschutzforum Thüringen. Die Referenten sind ab September einsehbar unter www.bauhausakademie.de

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