Das neue „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden“ – Gebäudemodernisierungsgesetz
Referent: Dipl.-Ing. Architekt Stefan Horschler, Sachverständiger für die Bereiche energiesparender Wärmeschutz und klimabedingter Feuchteschutz, Büro für Bauphysik, Hannover
Veranstaltungsdaten
-
neu
-
Seminar
vor Ort in Ettersburg bei Weimar -
Termin
Donnerstag, 10. Dezember 2026 (KW 50)
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr -
Spezialthema
für Energieberater geeignet -
Sachgebiet
Konstruktionsplanung, Technik und Ausführung -
Kennziffer
E-101226 K -
Fortbildungsstunden
8 -
Anmeldeschluss
26.11.2026 -
Entgelt
Frühbucher-Entgelt (Anmeldung bis 12.11.2026) 180,00 € / 189,00 € / 207,00 € / 261,00 € Reguläres Entgelt (Anmeldung ab 13.11.2026) 200,00 € / 210,00 € / 230,00 € / 290,00 €
Über den Inhalt der Veranstaltung
Seit August 2026 ist das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden“ in Kraft. Die Besonderheit dieses Gesetzes ist, dass eine Reihe von Anforderungen in zukünftigen Zeiträumen greifen werden.
Die ersten Änderungen gelten bereits seit August 2026 im Hinblick auf Regelungen beim Einbau neuer Heizungen und die Berücksichtigung Erneuerbarer Energien. Ganz wesentliche Neuerungen treten ab dem 1.1.2027 in Kraft, da sich hier u.a. die Referenztechnik für zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude ändert und weiterhin die neue DIN/TS 18599, DIN 4108-2 und 4108-3 zu berücksichtigen sind.
Und auch in den Folgejahren kommen eine Reihe von Neuerungen auf planende und ausführende Personen zu. Konkret ergeben sich mit diesem Gesetz Regelungen zur Ermittlung von Treibhausemissionen für zu errichtende Gebäude ab 2028 für zu errichtende Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 1000 m² und ab 2030 für alle zu errichtenden Gebäude mit Einbezug der Materialität und von Komponenten.
Im Seminar werden folgende Inhalte behandelt:
- Übersicht zu den Anforderungen für zu errichtende Gebäude
- Änderung der Referenztechnik
- Umstellung der Primärenergiefaktoren auf fp,tot inklusive Erneuerbare Energien-Anteil
- Abschaffung der §§ 71 und 72 zur Berücksichtigung Erneuerbarer Energien
- Pflicht zur Gebäudeautomation in NWG bereits ab 70 kW
- Neuerungen der DIN 4108-2 im Hinblick auf den sommerlichen Wärmeschutz und der DIN 4108-3 und DIN 4108-7
- Änderung für das Bauen im Bestand insbesondere beim Einbau neuer Heizungen
- Nachrüstungen für Nichtwohngebäude
- Beispielhafte Neuerungen zur DIN/TS 18599
- Ausblick auf die Treibhausbilanz nach DIN SPEC 91606
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich inhaltlich an Entwurfsarchitekten*innen, Projektsteuer und Energieberater*innen
---
Hinweis:
Diese Veranstaltung ist als Fortbildungsnachweis für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste der DENA geeignet.
1 = Mitglieder der IKT
2 = Mitglieder der AKT; Mitglieder anderer Architekten- oder Ingenieurkammern der BRD; Mitglieder des BVS; Mitglieder des VBI-LV Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst (nur für Tagungen)
3 = Angestellte von Mitgliedern der AKT, der IKT, des VBI-LV Thüringen oder des LVS Thüringen; ö.b.u.v. Sachverständige; Angestellte von Mitgliedsunternehmen des BIV Hessen-Thüringen oder des VbU Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst; Rechtsanwälte
4 = Gäste (Normalentgelt)
Rabatte:
Seit September 2022 gewähren wir einen Frühbucherrabatt von 10 %.
Gültig für alle Entgeltstufen, sowohl für Präsenz- als auch für Onlineveranstaltungen.
Ausgenommen sind weiterbildende Studiengänge sowie der Lehrgang Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz.
Die Entgelte werden bei rechtzeitiger Anmeldung (bis maximal 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) automatisch angepasst.