Das aktuelle Bauproduktenrecht in der Praxis (Hybrid-Veranstaltung: Vor-Ort-Format)

Referent: Architekt Prof. Dr.-Ing. habil. Gerd Geburtig, Prüfingenieur für vorbeugenden Brandschutz, Planungsgruppe Geburtig, Weimar

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort in Ettersburg bei Weimar
  • Termin

    Dienstag, 15. November 2022 (KW 46)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Sachgebiet

    Konstruktionsplanung, Technik und Ausführung
  • Kennziffer

    151122 K
  • Fortbildungsstunden

    8

Über den Inhalt der Veranstaltung

Bitte beachten Sie: Diese Veranstaltung findet sowohl vor Ort als auch online statt. Bitte melden Sie sich entweder für das Vor-Ort-Format (diese Seite) oder für das Online-Format an.

Die Verabschiedung der Bauproduktenverordnung bedeutete eine Zäsur in der Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes für Bauprodukte.

Wenn ein Bauprodukt heute von einer harmonisierten Norm erfasst ist oder für ein Bauprodukt eine Europäische Technische Bewertung ausgestellt wurde, ist eine Leistungserklärung abzugeben. Das Produkt ist dann verbindlich mit der CE-Kennzeichnung zu versehen. Daraus ergibt sich, dass die Aufstellung einer Leistungserklärung und die Anbringung der CE-Kennzeichnung für alle vollständig von harmonisierten Normen erfassten Produkte verbindlich sind.

Die europäischen Regelungen wirkten sich dabei auch auf die notwendige Änderung der Thüringer Bauordnung aus.

Ausgehend von den grundsätzlichen Bestimmungen zum richtigen Nachweis der brandschutztechnischen Klassifikationen und Nachweise werden die wesentlichen brandschutztechnischen Anforderungen an Bauprodukte nach dem aktuellen Bauproduktenrecht erläutert.

Die mögliche Verwendung der Bauprodukte für den Brandschutz ist in der „Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)“ geregelt, die durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) fortlaufend aktualisiert wird. Diese Novellierungen und Änderungen sowie die sich daraus ergebenden Folgerungen für die Umsetzung von Brandschutznachweisen in der Praxis werden für die praktische Tätigkeit von Brandschutzfachplanern, Bauleitern und Architekten anhand der aktuellen Fassung der MVV TB und der geltenden ThürVVTB vorgestellt sowie anhand von Beispielen diskutiert. Dabei werden auch die aktuellen möglichen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweise, der richtige Umgang mit möglichen Abweichungen und die neuen Anforderungen an sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen erörtert, die aus dem Anhang 14 ThürVVTB ergeben.

Inhalte:

  • Die Bauproduktenverordnung (BauPVO) und ihre derzeiten Auswirkungen
  • Brandverhalten und Klassifikationen von Baustoffen und Bauteilen
  • Änderungen der Thüringer Bauordnung in Bezug auf die Bauproduktenverordnung
  • Nationale und europäische Zulassungsverfahren
  • Überblick über derzeitige An- oder Verwendbarkeitsnachweise für den Brandschutz
  • CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung
  • Nachweise nach europäischen harmonisierten Normen
  • Europäische Bewertungsdokumente und technische Zulassungen
  • Mögliche nationale An- und Verwendbarkeitsnachweise
  • Aktuelle Änderungen der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) und der geltenden ThürVV TB
  • Anforderungen der Anhänge 4 und 14 ThürVVTB
  • Richtiger Umgang mit wesentlichen und nicht wesentlichen Abweichungen
  • Ausblick auf die neue E DIN 4102-4

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