Brennpunkt Vergaberecht

Referent: Regierungsdirektor Axel Scheid, Leitender Regierungsdirektor, Referatsleiter des Ref. 240 des Thüringer Landesverwaltungsamtes

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort in Ettersburg bei Weimar
  • Termin

    Donnerstag, 9. Januar 2014 (KW 02)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    090114 R
  • Fortbildungsstunden

    8

Über den Inhalt der Veranstaltung

Das Seminar richtet sich insbesondere an Architekten, Ingenieure, welche als Planer bei der öffentlichen Auftragsvergabe als Erfüllungsgehilfe der Vergabestelle tätig werden und damit an vorderster Front bei der Auswertung, Beurteilung von Angeboten und Bearbeitung eines Vergabeverfahrens stehen.
Hierbei müssen sie die Problematik meistern auf der einen Seite eine rechtssichere Vergabeentscheidung vorzubereiten, auf der anderen Seite aber auch die Wünsche ihres Auftraggebers zu erfüllen.
Auch auf Grund immer neuer Rechtsprechung von Vergabekammern und Oberlandesgerichten wird es für die mit der Ausschreibung befassten Personen immer schwieriger Fehler zu vermeiden und rechtssichere Ausschreibungen durchzuführen.
Das Seminar soll ihnen helfen Ärger in diesem Bereich zu vermeiden und Lösungsstrategien zu entwickeln.
Der Referent verweist auf Grund seiner langjährigen Tätigkeit in der Vergabekammer und Vergabeprüfstelle auf permanente Konfliktschwerpunkte sowohl im nationalen als auch europaweiten Vergabeverfahren, und bietet hierfür Lösungsansätze an.

  • Schwellenwertberechnung zur Bestimmung nationaler oder EU-weiter Vergabe
  • Grundlagen im Vorfeld der Ausschreibung
  • Rechtliche Grundlagen für die Ausschreibung
  • Warum muss überhaupt ausgeschrieben werden
  • Finanzierung als Ausschreibungsvoraussetzung
  • Vergabearten
  • Zulässigkeit beschränkter Ausschreibung und freihändiger Vergabe
  • Aufteilung nach Losen oder Generalunternehmervergabe
  • Vergabeunterlagen
  • Formblätter
  • Vertragsbedingungen
  • Entschädigung für Verdingungsunterlagen
  • Klare Leistungsbeschreibung
  • Produktneutralität
  • Durchführung der Submission
  • Prüfung und Wertung der Angebote
  • Ausschluss von Angeboten: Geforderter Preis / Geforderte Erklärung / Mischkalkulation
  • Prüfung der Eignung der Bieter: Nachunternehmer
  • Prüfung der Angemessenheit der Preise: Ungewöhnlich niedrige Angebotspreise / Offenbares Missverhältnis zwischen Preis und Leistung
  • Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots: Nebenangebote / Zuschlagskriterien
  • Aufhebung der Ausschreibung
  • Dokumentation
  • Neuerungen im Vergaberecht

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